Common use of Von der Beförderung ausgeschlossene Güter Clause in Contracts

Von der Beförderung ausgeschlossene Güter. 4.1 SAMTEK übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des gesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen der Genehmigungen erfordern würden. 4.1.1 Verderbliche und temperaturempfindliche Waren können auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen werden. SAMTEK bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an. Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender SAMTEK nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit SAMTEK getroffen wurde, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefahrgutpackstücke über 100 kg werden im Netzwerk vom Transport ausgeschlossen. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential nach ADR Tabelle 1.10.3 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen. SAMTEK haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von der Beförderung ausgeschlossene Güter. 4.1 SAMTEK TNT übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des gesetzesGefahrgutgesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; Zytostatika; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungenberechnet TNT eine Gebühr in Höhe von netto 17,80 Euro. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen der Genehmigungen erfordern würden. 4.1.1 Verderbliche und temperaturempfindliche Waren können auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen werdenwird hierfür netto 1,00 Euro pro Anlage berechnet. SAMTEK bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung anWenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige TNT Niederlassung. Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender SAMTEK Die Aufrechnung ist gegenüber TNT Forderungen nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit SAMTEK getroffen wurde, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefahrgutpackstücke über 100 kg werden im Netzwerk vom Transport ausgeschlossen. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential nach ADR Tabelle 1.10.3 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen. SAMTEK haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von GüternForderungen zulässig, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurdenunbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Beförderungsausschlusses zu überprüfenZurückbehaltungsrechts.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von der Beförderung ausgeschlossene Güter. 4.1 SAMTEK 1. nox übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: : a) Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Ausschreibungsunterlagen, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des gesetzes b) lebende Tiere und Pflanzen, insbesondere radioaktive Stoffetierische Nebenprodukte, explosive Güterverbotene Bestandteile oder Überreste von Tieren, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt menschliche Überreste oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; Asche c) leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; SendungenWaren d) Explosive Stoffe, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Feuerwerkskörper, Munition, komplette Waffen, Sprengvorrichtungen und andere ähnliche Komponenten e) Fälschungen, illegale Waren, Betäubungsmittel oder andere illegale Drogen, pornografisches Material f) Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern g) Sendungen im Rahmen der Genehmigungen erfordern würdeninternationalen Luftfracht, deren Inhalte von der ICAO (International Civil Aviation Organization), der IATA (International Air Transport Association), einer zuständigen Behörde oder von anderen Organisationen mit einem Beförderungsausschluss oder Auflagen belegt worden sind h) Sendungen, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, adressiert oder verpackt sind, sodass sie bei üblicher sorgfältiger Behandlung nicht sicher befördert werden können 2. Waren mit einem Wert über 50.000 EUR. 4.1.1 Verderbliche und temperaturempfindliche Waren können auf Gefahr des Versenders zur Beförderung 3. Für Beförderungsausschlüsse gefährlicher Güter gilt xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxx/ 4. Werden nox vom Transport ausgeschlossene Güter, oder Güter, die nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden, ohne solche Vereinbarung oder Gefahrgut ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und Dokumentation übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus nox oder sonstigen Personen entstehenden Schaden, einschließlich für daraus resultierende verhängte Strafen, Bußen, oder ähnliches, sowie damit verbundene Aufwendungen, einschließlich Verfahrens- und Vertretungskosten. SAMTEK bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an. Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender SAMTEK nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit SAMTEK getroffen wurde, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefahrgutpackstücke über 100 kg werden im Netzwerk vom Transport Eine Haftung von nox ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential nach ADR Tabelle 1.10.3 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen. SAMTEK haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Von der Beförderung ausgeschlossene Güter. 4.1 SAMTEK (1) nox übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des gesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sindAusschreibungsunterlagen; lebende Pflanzen Tiere und lebende TierePflanzen, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche temperatur- empfindliche Waren (soweit individualrechtlich nicht anders vereinbart) sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen der oder Genehmigungen erfordern würden; Sendungen im Rahmen der internationalen Luftfracht, deren Inhalte von der ICAO (International Civil Aviation Organization), der IATA (International Air Transport Association) oder einer zuständigen Behörde oder von anderen Organisationen mit einem Beförderungsausschluss oder Auflagen belegt worden sind. Der Transport von Feuerwerkskörpern, Munition und anderen ähnlichen Komponenten durch nox ist ebenfalls ausgeschlossen. Für Beförderungsausschlüsse gefährlicher Güter gilt Ziffer 5. 4.1.1 Verderbliche (2) Sämtliche Schäden, die nox dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nox bzw. dem beauftragten Frachtführer/Fahrer gemäß Abs. 1 vom Transport ausgeschlossene Sendungen übergibt, sind durch den Auftraggeber zu ersetzen, es sei denn, nox bzw. der Frachtführer/Fahrer wusste oder hätte wissen können und temperaturempfindliche Waren können auf Gefahr des Versenders zur müssen, dass der Auftraggeber vom Transport ausgeschlossene Güter bzw. Sendungen übergibt. (3) Soweit nox gemäß Abs. 1 von der Beförderung angenommen werden. SAMTEK bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an. Ausgeschlossene ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender SAMTEK nur ohne entsprechende Ankündigung zum Transport übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit SAMTEK getroffen wurdeist die Haftung von nox ausgeschlossen, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services es sei denn, nox wusste oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefahrgutpackstücke über 100 kg werden im Netzwerk vom Transport ausgeschlossen. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential nach ADR Tabelle 1.10.3 sind ohne Ausnahme hätte wissen müssen, dass sie von der Beförderung ausgeschlossenausgeschlossene Güter gemäß Ziffer 3 transportiert. SAMTEK Wusste nox oder hätte nox wissen müssen, dass solche von der Beförderung ausgeschlossenen Güter transportiert werden, haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfenNOX nur im Rahmen der Ziffer 7.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Von der Beförderung ausgeschlossene Güter. 4.1 SAMTEK TNT übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, KunstgegenständeKunstge- genstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich außerge- wöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des gesetzesGefahrgutgesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; Zytostatika; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung Sonderbehand- lung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen der Sicher- heitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden. 4.1.1 Verderbliche und temperaturempfindliche Waren können auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen werden. SAMTEK bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an. Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender SAMTEK TNT nur übergeben werden, wenn zuvor eine besondere schriftliche Vereinbarung mit SAMTEK TNT getroffen wurde, beispielsweise der Versand der Güter unter besonderen Sicherungsmaßnahmen im Special Services oder als Gefahrgut (Gefahrgut ausschließlich ohne Laufzeitzusage). Gefahrgutpackstücke über 100 kg kg/ L werden im Netzwerk vom Transport ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Paletten, solange die einzelnen Packstücke auf der Palette die Mengenbegrenzung nicht überschreiten. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential Gefahrenpotenzial nach ADR Tabelle 1.10.3 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen. SAMTEK haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. SAMTEK obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.ADR-Tabelle

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