Voraussetzung für die Leistungen. 1.1 Die versicherte Person hat unfallbedingt eine der folgenden schweren Verletzungen erlitten: – Schädel-, Hirnverletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnquetschung (Contusion) oder Hirnblutung – Fraktur des Beckens – Oberarmkopffraktur – Fraktur mit Beteiligung des Ellenbogens – Oberschenkelhalsbruch – Fraktur des Schienenbeinkopfs – CRPS (Sudeck) oder 1.2 die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in ununterbrochener medizinisch notwendiger vollstationärer Heil- behandlung, deren Dauer ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindestens 14 Tage beträgt. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung