Voraussetzungen zur Teilnahme Musterklauseln

Voraussetzungen zur Teilnahme. Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung gilt als nachgewiesen, wenn die in den Absätzen 2 bis 8 genannten Voraussetzungen erfüllt und durch Zeugnisse und Bescheinigungen nachgewiesen werden. Die Facharztbezeichnungen richten sich nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte mit ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
Voraussetzungen zur Teilnahme. Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet DEKRA aufgrund der für den ange- strebten Lehrgang verbindlichen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis eines Beratungsgespräches und - soweit vorgesehen - des Ergebnisses der Aufnahme- prüfung bzw. des Eignungstestes.
Voraussetzungen zur Teilnahme. Die Bewilligung einer Homeoffice-Tätigkeit erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers mit dem im Intranet bereitgestellten Formblatt. Der Antrag einschließlich der Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit ist über den jeweiligen Bereichsleiter an den Bereich Personalwesen zu richten. Der Bereich Personalwesen gibt den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme (Formblatt hierzu wird im Intranet zur Verfügung gestellt) an die jeweilige Geschäftsführung weiter. Die Zustimmung des Betriebsrates zum Abschluss einer Homeoffice-Vereinbarung liegt automatisch vor, sofern die Voraussetzungen nach dieser Betriebsvereinbarung vorliegen. Nach der Entscheidung der Geschäftsführung wird die Einzelvereinbarung über die Ausübung der Homeoffice-Tätigkeit oder auch das Ablehnungsschreiben durch den Bereich Personalwesen entsprechend ausgefertigt und dem Betriebsrat zur Kenntnis mitgeteilt. Der Bereich Informationsverarbeitung und Arbeitssicherheit wird über die Einrichtung der Homeoffice-Tätigkeit des Arbeitnehmers unterrichtet. Die Einrichtung der Homeoffice-Tätigkeit richtet sich nach den betrieblichen Möglichkeiten und Erfordernissen. Die notwendige Gefährdungsbeurteilung des häuslichen Arbeitsplatzes wird mittels der von der Arbeitssicherheitsfachkraft zur Verfügung gestellten Checkliste durch den Arbeitnehmer vorgenommen sowie ein Foto des Arbeitsplatzes als Anlage beigefügt. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind unter 18 Jahre oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, sollen besondere Berücksichtigung finden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die durch ihre Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Zugelassen für Homeoffice-Tätigkeiten werden grundsätzlich nur Arbeitnehmer, die seit mindestens einem Jahr beschäftigt sind. Praktikanten, Arbeitnehmern in der Probezeit und Auszubildenden wird grundsätzlich keine Homeoffice-Tätigkeit gewährt. Bei Homeoffice muss es sich um ortsunabhängige Tätigkeiten handeln. Hierunter fallen Tätigkeiten, - die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind, - bei denen der arbeitsplatzbezogene Kommunikationsbedarf nicht entgegensteht, - deren zeitweise räumliche Auslagerung nicht zur Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe führt, - die nicht das regelmäßige Vorhalten umfangreicher Aktenbestände (in Papierform) oder sonstiger Materialien am Arbeitsplatz erfordern Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Zwischen der jeweiligen %%%%%%%...
Voraussetzungen zur Teilnahme. Bevor Sie sich verbindlich anmelden, haben wir mit Ihnen die Zugangsvoraussetzungen und die Anforderun- gen des Kurses individuell besprochen. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind: Eine abgeschlossene Lehre oder Studium. Aus Qualitätsgründen begrenzen wir die Teilnehmeranzahl. Die Anmeldungen werden nach deren Eintreffen berücksichtigt.
Voraussetzungen zur Teilnahme. Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung gilt als nachgewiesen, wenn die in den Absätzen 2 bis 8 genannten Voraussetzungen erfüllt und durch Zeugnisse und Bescheini- gungen nachgewiesen werden.
Voraussetzungen zur Teilnahme. Der Teilnehmer schließt nach erfolgreicher Registrierung einen Nutzungsvertrag über die egon-App ab. Mit der Registrierung werden die Regelungen für das Pilotprojekt anerkannt. Für die Nutzung ist ein geeignetes Mobiltelefon mit installierter Applikation (App) des Kundenvertragspartners (DB Regio AG), mit dem die Nutzungsvereinbarung geschlossen wurde, erforderlich. Am Pilotprokjekt teilnehmende Kunden können parallel die weiteren verfügbaren Angebote des geltenden VGN-Gemeinschaftstarifs nutzen. Aufgrund der Pilotstruktur können Anträge zur Teilnahme am Piloten abgelehnt werden.

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  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Voraussetzung Die Auftragserteilung für das UnionDepot im Online-Banking setzt einen wirksam zustande gekommenen Depotvertrag gemäß Ziffer 2.1 der Bedingungen für UnionDepots voraus.

  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen