Vorbemerkung. 1Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grund- lage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf ei- ner einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung bestanden haben. 2Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit.
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Sources: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Vorbemerkung. 1Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grund- lage Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf ei- ner einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung bestanden haben. 2Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit.
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Sources: Tarifvertrag (Collective Agreement), Tvöd K
Vorbemerkung. 1Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grund- lage Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf ei- ner einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung bestanden haben. 2Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. Entgeltgruppe 8 Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit.. Entgeltgruppe 9a
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Sources: Tarifvertrag