Vorgeschichte Musterklauseln

Vorgeschichte. Die Stuttgarter Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft mbH (SVV), die im Alleineigentum der Landeshauptstadt Stuttgart steht, hat im Jahr 2002 im Zuge der Veräußerung ihrer Energiebeiteilungen ihre Geschäftsanteile an der TWS GmbH zum Preis von rd. 2,35 Mrd. EUR an die EnBW verkauft. Die TWS GmbH hielt die Beteiligungen von 42,56 % an den Neckarwerken Stuttgart (NWS) und von 9 % an der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Die Konzessionsverträge für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme laufen bis zum 31.12.2013. Die LHS erhält hieraus eine jährliche Konzessionsabgabe von rund 50 Mio. EUR. Die LHS und die EnBW Regional AG (REG) arbeiten seit 2002 partnerschaftlich und vertrauensvoll im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge zusammen. Insbesondere im Bereich der Wasserversorgung hat die REG in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Erneuerung des Wassernetzes und der Wasserspeicher getätigt, um die Qualität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Wasserversorgung auch langfristig zu gewährleisten. Hierzu wurde seitens der REG eine langfristige Erneuerungs- und Instandhaltungsstrategie erarbeitet, die seit 2003 konsequent umgesetzt wird. Exemplarisch sind folgende Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu nennen: Wasserbehälter Jahnstrasse und Kasernenleitung in Degerloch, Wasserbehälter Mühlbachhof in Stuttgart-Nord, Südleitung 1 in Stuttgart-Ost, Birkenwäldle-Leitung in Feuerbach. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten in Stuttgart, wo 320 Meter Höhenunterschied bewältigt werden müssen, sind Investitionen in die umfangreiche Infrastruktur und Technik aufwendiger als in anderen Städten mit ebener Geländeform. Das Wassernetz in Stuttgart mit seinem 2.500 km langen Rohrnetz ist in 58 Einzelzonen mit 48 Hochdruckbehältern und 40 Pumpwerken aufgeteilt. Diese Investitionsstrategie zahlt sich insoweit aus, dass die Entwicklung der Wasserverluste im Stuttgarter Netz seit 2001 von 9 % auf gegenwärtig rund 7 % abgenommen haben. In Baden-Württemberg liegen die Netzverluste bei durchschnittlich 14 bis 16 %. Aus diesen Kennzahlen kann abgeleitet werden, dass sich das Stuttgarter Wassernetz in einem guten Zustand befindet. Trotz der hohen Investitionen hat sich der Wasserpreis (netto) seit 2002 mit einer durchschnittlichen jährlichen Preissteigerung von 2,7 % vergleichsweise moderat erhöht. Im Jahrzehnt zuvor betrug die durchschnittliche jährliche Preissteigerungsrate 4,8 %. Im bundesdeutschen Vergleich bewegt sich der seit 15.05.2007 geltende Tr...
Vorgeschichte. Die Ziegelei Fisibach AG betreibt seit den 1930er Jahren eine Xxxxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxx Xx. 000 (Xxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx) sowie 367 und 402 (je Eigentum Orts- bürgergemeinde Fisibach) in der Gemeinde Fisibach. Der Abbau und die Wiederauf- füllung sind durch die Abbaubewilligung Nr. 4306.509.7 vom 29. Dezember 1994 ge- regelt. Darin ist die Deponie als Typ A vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Wieder- auffüllung (gemäss Anhang 3, Ziffer 1 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, VVEA SR 814.600) mit «unverschmutztem Aushubmate- rial» zu erfolgen hat. Neu soll die Lehmgrube in eine Deponie Typ B geändert werden. Dies bedeutet, dass die Wiederauffüllung gemäss Anhang 5, Ziffer 2 sowie Anhang 3, Ziffer 1 VVEA neu mit «übrigen Inertstoffen» sowie mit «unverschmutztem Aus- hubmaterial» erfolgen und anschliessend rekultiviert werden soll. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx/000 und 402 ist im heutigen Zeitpunkt folgende Dienstbarkeit eingetragen: Diese Eintragungen basieren auf dem Materialabbauvertrag zwischen der Ortsbür- gergemeinde Fisibach und der Ziegelei Fisibach AG, Fisibach, vom 18. Juni 1998. Dieser Vertrag und auch der entsprechende Grundbucheintrag bleiben grundsätzlich bestehen. Der genannte Materialabbauvertrag wird in Ziff. 9 (Auffüllung, Terrainge- staltung) im obgenannten Sinne (Deponie Typ B) erweitert und der Grundbucheintrag entsprechend ergänzt. Sodann sollen das Abbau- und Wiederauffüllrecht auf die beiden Wegparzellen Nr. 383 und 399 (Eigentum Einwohnergemeinde Fisibach) ausgedehnt werden und auf allen vier betroffenen Parzellen neue Dienstbarkeiten begründet werden (Durchlei- tungsrechte, Wegrechte und Baurechte). In diesem Sinne vereinbaren die Ziegelei Fisibach AG, die Ortsbürgergemeinde Fisi- bach und die Einwohnergemeinde Fisibach was folgt: Die jeweiligen Eigentümer von LIG Fisibach/367 und 402 (z.Z. Ortsbürgergemeinde Fisibach) räumen der Ziegelei Fisibach AG im Sinne einer Personaldienstbarkeit ne- ben dem bereits bestehenden und aus dem Grundbucheintrag ersichtlichen Abbau- recht für Ton, Lehm und Sand ein Auffüllrecht (für eine Deponie Typ B) ein. Die Dienstbarkeitsberechtigte ist damit befugt, die Wiederauffüllung gemäss Anhang 5, Ziff. 2, sowie Anhang 3, Ziff. 1 VVEA, neu mit «übrigen Inertstoffen» sowie mit «un- verschmutztem Aushubmaterial» wieder aufzufüllen bzw. auffüllen zu lassen und an- schliessend zu rekultivieren. Diese Dienstbarkeit ist übertragbar. Der Umfang der von dieser Dienstbarkeit betr...
Vorgeschichte. Gesundheitszustand oder Umstand (Krankheit, Verletzung oder Gebrechen), das nicht pathologischer Art zu sein braucht, das der Versicherte vor seiner Aufnahme in die Police hatte.
Vorgeschichte. Am 4. Mai 2016 flog die Besatzung der HB-ZHD, die aus einem Fluglehrer und einem Flugschüler bestand, nach dem Meteo-Briefing und der Aufgabe der Flug- anmeldung vom Flughafen Zürich (LSZH) in das Gebiet Winterthur–Frauenfeld für 3 ATS: air traffic service, Verkehrsdienst der Flugsicherung Aussenlandungen, Schräghanglandungen und Autorotationen. Danach flog sie auf direktem Weg nach Ebnat-Kappel und machte dort eine Pause. Auf den Rücksit- zen befanden sich zwei Passagiere. Die Zweimannbesatzung der T-320 hatte den Auftrag, den Helikopter vom Militär- flugplatz Payerne (LSMP) zum Militärflugplatz Dübendorf (LSMD) zu fliegen, ver- bunden mit einem IFR-Training. Da an diesem Tag nur dieser eine Flug geplant war, wechselten die Piloten im Verlauf des Fluges ihre Funktion; zum Zeitpunkt des schweren Vorfalls war der Kommandant als fliegender Pilot (Pilot Flying – PF) und der Copilot als assistierender Pilot (Pilot Monitoring – PM) eingesetzt. Für die- sen Flug wurde ein ICAO-Flugplan ausgefüllt. Xx Xxxx 0 unter type of flight wurde ein M (military) eingesetzt, das für einen militärischen Flug steht.
Vorgeschichte. Um die Ansiedlung von Betrieben mit einer gewissen Wertschöpfung für die Gemeinde in Form von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen zu fördern wurde die Landwirtschaftsparzelle 177 im Zuge der letzten Nutzungsplanungsrevision im Jahre 2008 eingezont. Das Grundstück befindet sich unterhalb der Gewerbebauten Mäder AG und Huwiler + Portmann AG im Gebiet „Geere“ entlang der Landstrasse. Die Parzelle hat eine Fläche von rund 1.85 Hektaren. Das Land befin- det sich in einer Arbeitszone mit speziellen Regelungen zur Nutzung (§ 11 Bau- und Nutzungs- ordnung) und unterliegt zusammen mit dem Nachbargrundstück 176 (Huwiler + Portmann AG) einer Gestaltungsplanpflicht. Die Parzelle 177 wurde von der Gemeinde gegen Realersatz erworben. Die entsprechenden Kaufverträge zwischen der X. Xxxxxxx’x Söhne AG, Xxxxx Xxxx und der Einwohnergemeinde Niederwil mit einer Kaufpreissumme für die Gemeinde von total Fr. 227‘859.20 wurden an der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2009 genehmigt. Die Rechtsgeschäfte sind abgewickelt. Im Jahre 2010 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes für das Gebiet „Geere“ erteilt. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2010 wurde ein Planungskredit von Fr. 55‘000.– für die Ausarbeitung eines Strassen- Erschliessungsprojektes bewilligt. Im Xxxxxx 2011 wurde ein erster Entwurf für den Gestaltungs- plan dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (DBVU) zur Vorprüfung eingereicht. Eine erste kantonale Stellungnahme zu den Planentwürfen wurde im Xxxxxx 2011 abgegeben. Das dama- lige Überbauungskonzept sah für die Parzelle 177 zehn in der Fläche flexible Baufelder vor. Die Erschliessung war über eine 240 m lange Stichstrasse und zwei Minikreiseln geplant. Im Frühjahr 2012 gelangte die Taracell AG, Künten, an den Gemeinderat. Die Taracell AG sucht schon seit längerer Zeit ein geeignetes Grundstück, um den Betrieb, welcher heute in Künten mitten im Dorf ansässig ist, aussiedeln zu können. Der Gemeinderat hat sich für das Umsiedlungsprojekt der Taracell AG eingesetzt, weil • viele Arbeitsplätze in der Region erhalten werden können (in einer ersten Etappe werden ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt, im Endausbau kann von einer Beschäftigungszahl von 160 aus- gegangen werden); • das Grundstück als gesamtes verkauft werden kann und dadurch das Kapital unmittelbar für anstehende kommunale Projekte zur Verfügung steht; • die Erschliessungskosten zu Lasten der Gemeinde minimiert werden können; • auch von den kantona...
Vorgeschichte. Seit über 40 Jahren gibt es die Pfadfinder in der alten Waldschule am Helenenschacht. Bis zum Jahr 2009 gab es keine Regelung für die Nutzung der Waldschule durch die Pfadfinder. Erst am 30.09.2009 wurde eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ritzing und dem Unterstützungsverein zum Erhalt der Waldschule abgeschlossen. Diese Vereinbarung beruht auf § 974 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Bittleihe (Prekarium) bei der der Verleiher (Gemeinde Ritzing) die entlehnte Sache (Waldschule) nach Willkür und ohne Fristsetzung zurückfordern kann. Seit 2013 ist Xxxxxx XXXXX der Obmann des Unterstützungsvereins zum Erhalt der Waldschule Helenenschacht, Ritzing Bgld (ZVR: 715476047). Für die Gemeinde ist er ein verlässlicher Ansprechpartner. Laut seinen Aussagen geht es um die Absicherung der zukünftigen Planung, eine Laufzeit, die ihnen weitere Investitionen erlaubt und klare Regelungen für die genutzten Flächen beinhaltet.
Vorgeschichte. Am Morgen des 10. Juni 2011 befand sich ein Flugzeug Airbus A319 der Flugge- sellschaft Germanwings mit der Flugnummer GWI 2529 auf einem Flug von Bar- celona nach Stuttgart. Der Kommandant auf dem linken Sitz war als assistieren- der Pilot (pilot not flying – PNF) und der Copilot auf dem rechten Sitz als fliegen- der Pilot (pilot flying – PF) eingesetzt. Etwa zur selben Zeit befand sich das Flugzeug Premier 1 der Hahn Air mit der Flugnummer HHN 201 auf dem Flug von Zürich nach Palma de Mallorca. Beide Besatzungsmitglieder waren qualifiziert als Kommandanten mit der Zusatzbe- rechtigung, das Flugzeug vom rechten Sitz aus zu steuern (right hand seat quali- fication). Der Pilot auf dem linken Sitz war pilot flying (PF). Der Pilot auf dem rechten Sitz war pilot not flying (PNF). Beide Flüge wurden nach Instrumentenflugregeln IFR durchgeführt.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.