Vorkehrungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um eine Berichtigung, Löschung und Sperrung der personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Anforderungen, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde sowie auf Weisung des Auftraggebers vornehmen zu können.
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