Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
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Samples: Anleihebedingungen, Anleihebedingungen, Anleihebedingungen
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist für die Schuldverschreibungen gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt wird auf zehn JahreJahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. Die in § 801 Absatz 2 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist für Zinsansprüche wird auf zwei Jahre verkürzt und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der betreffende Zinsanspruch zur Zahlung fällig geworden ist.
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Samples: Wertpapierprospekt
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist gemäß in § 801 Absatz Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen beträgt auf zehn JahreJahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
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Samples: Wertpapierprospekt
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist Vor- legungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
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Samples: Debt Securities Prospectus
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen gemäß § 801 Absatz Abs. 1 Satz S. 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt wird auf zehn JahreJahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den SchuldverschreibungenInhaber-Teilschuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
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Samples: Wertpapierprospekt
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist gemäß in § 801 Absatz Abs. 1 Satz S. 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen beträgt auf zehn JahreJahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
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Samples: Bond Conditions
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für die Schuldverschreibungen beträgt zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.. § 10
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Samples: Anleihebedingungen
Vorlegungsfrist, Verjährung. Die Vorlegungsfrist gemäß in § 801 Absatz Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen beträgt Inhaber - Teilschuldverschreibungen auf zehn JahreJahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an.
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Samples: Bond Agreement