Common use of Vorlegungsfrist, Verjährung Clause in Contracts

Vorlegungsfrist, Verjährung. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibun- gen auf zehn Jahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Teilschuldverschrei- bungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der Vorlegungsfrist an.

Appears in 2 contracts

Samples: Anleihebedingungen, Anleihebedingungen

Vorlegungsfrist, Verjährung. Die in § 801 Absatz Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibun- gen auf zehn Jahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Teilschuldverschrei- Schuldverschrei- bungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der Vorlegungsfrist an.

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