Vorläufige Entschädigung Musterklauseln

Vorläufige Entschädigung. 14.2.1 Eine vorläufige Entschädigung erfolgt auf Ihren Antrag, sofern beim Zivil- oder Arbeitsgericht eine Klage rechtshängig geworden ist oder eine Strafverfolgungsbehörde Anklage erhoben hat und der zugrunde gelegte Sachverhalt einen Versicherungsfall nach Ziffer 2 oder Ziffer 3 darstellt. Die vorläufige Entschädigung beträgt höchstens 50 % der eingeklagten Hauptforderung oder des aus der Anklageschrift hervorgehenden Schadens, höchstens jedoch 250.000 EUR. 14.2.2 Die vorläufige Entschädigung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Der Vorbehalt entfällt, wenn sich aus dem rechtskräftig abgeschlossenen arbeits-, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren ergibt, dass ein Versicherungsfall der Wirtschaftskriminalität nach Ziffer 2 oder der Internetkriminalität nach Ziffer 3 vorliegt und ein Schadensersatzanspruch in der entsprechenden Höhe gegeben ist.
Vorläufige Entschädigung. Unter welchen Voraussetzungen kann eine vorläufige Entschädigung beansprucht werden?
Vorläufige Entschädigung. Rückforderungsvorbehalt § 10 Obliegenheiten
Vorläufige Entschädigung. 9.4.1. Der Versicherer leistet eine vorläufige Entschädigung, sofern beim Zivil- bzw. Arbeitsgericht eine Klage eingereicht worden ist oder eine Strafverfolgungsbehörde Anklage erhoben hat oder ein konkret beziffertes, jedoch durch den Schadenverursacher angefochtenes Schuldanerkenntnis vorliegt und der zugrunde gelegte Sachverhalt ein Vertrauensschaden im Sinne dieser Versicherung ist. Die vorläufige Entschädigung beträgt maximal 50% der anerkannten bzw. eingeklagten Hauptforderung bzw. des aus der Anklageschrift hervorgehenden Vertrauensschadens, höchstens jedoch EUR 500.000,00. 9.4.2. Die vorläufige Entschädigung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Der Vorbehalt entfällt insoweit, als sich aus dem rechtskräftig abgeschlossenen arbeits-, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren ergibt, dass ein ersatzpflichtiger Vertrauensschaden im Sinne dieser Versicherung vorliegt bzw. das Schuldanerkenntnis rechtswirksam ist. Etwaige Einwendungen und Ausschlüsse im Sinne des Versicherungsvertrages, dieser Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) bleiben hiervon unberührt. 9.4.3. Die Zahlung einer vorläufigen Entschädigung kann vom Versicherer verweigert werden, wenn das betroffenen versicherte Unternehmen und/oder die Versicherungsnehmern zum Zeitpunkt vor der strafbaren Handlung der Vertrauensperson Gründe für eine Insolvenz gem. § 66 IO (Zahlungsunfähigkeit) und/oder § 67 IO (Überschuldung) vorlagen. Der Versicherer kann diesbezüglich von der Unternehmensleitung des betroffenen versicherten Unternehmen eine entsprechende Erklärung und/oder Unterlagen verlangen um prüfen zu können ob eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt. Wird die gewünschte Erklärung und/oder die verlangten Unterlagen dem Versicherer nicht übergeben, braucht dieser keine vorläufige Entschädigung erbringen.
Vorläufige Entschädigung. Die Bestimmungen gem. Punkt 9. finden auf die Versicherung des Bilanziellen Schadens keine Anwendung Sofern im Versicherungsschein vereinbart besteht Versicherungsschutz auch für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen gemäß § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz in Verbindung mit §§ 75 ff Wertpapieraufsichtsgesetz der Versicherungsnehmerin.

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  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Kündigung durch Versicherungsnehmer Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Kündigung durch Versicherer Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Kündigung nach Versicherungsfall 23.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn – vom Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde, – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder – dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. 23.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.