Vorläufige Suspendierung Musterklauseln

Vorläufige Suspendierung. 7.8.1 Zwingend zu verhängende Vorläufige Suspendierung nach einem Von der Norm abweichenden Analyseergebnis Wird ein Von der Norm abweichendes Analyseergebnis in der A-Probe festgestellt, welches auf einer Verbotenen Substanz, die keine Spezifische Substanz ist, oder einer Verbotenen Methode beruht, ist von der NADA unverzüglich eine Vorläufige Suspendierung auszusprechen, nachdem die erste Überprüfung gemäß Artikel 7.2.1. abgeschlossen und die Mitteilung gemäß Artikel 7.2.2. erfolgt ist. Eine Vorläufige Suspendierung darf jedoch nur ausgesprochen werden, wenn dem Athleten:
Vorläufige Suspendierung. 7.4.1 Zwingend zu verhängende Vorläufige Suspendierung nach einem Von der Norm abweichenden Analyseergebnis oder einem Von der Norm abweichenden Ergebnis des Biologischen Athletenpasses Wird ein Von der Norm abweichendes Analyseergebnis in der A-Probe oder ein Von der Norm abweichendes Ergebnis des Biologischen Athletenpasses (nach Abschluss des Verfahrens zur Überprüfung des Von der Norm abweichenden Ergebnisses des Biologischen Athletenpasses) festgestellt, welches auf einer Verbotenen Substanz, die keine Spezifische Substanz ist, oder einer Verbotenen Methode, die keine Spezifische Methode ist, beruht, ist von der NADA unverzüglich mit oder nach der Überprüfung und Benachrichtigung gemäß Artikel
Vorläufige Suspendierung. 7.4.1 Zwingend zu verhängende Vorläufige Suspendierung nach einem Von der Norm abweichenden Analyseergebnis oder einem Von der Norm ab- weichenden Ergebnis des Biologischen Athletenpasses Wird ein Von der Norm abweichendes Analyseergebnis in der A-Probe oder ein Von der Norm abweichendes Ergebnis des Biologischen Athle- tenpasses (nach Abschluss des Verfahrens zur Überprüfung des Von der Norm abweichenden Ergebnisses des Biologischen Athletenpasses) fest- gestellt, welches auf einer Verbotenen Substanz, die keine Spezifische Substanz ist, oder einer Verbotenen Methode, die keine Spezifische Me- thode ist, beruht, ist von der NADA unverzüglich mit oder nach der Über- prüfung und Benachrichtigung gemäß Artikel 7.2 eine Vorläufige Sus- pendierung auszusprechen. Eine an sich zwingend zu verhängende Vorläufige Suspendierung kann abgewendet werden, (a) wenn der*die Athlet*in gegenüber dem Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO überzeugend darlegt, dass der Verstoß wahrscheinlich auf ein Kontaminiertes Produkt zurückzufüh- ren ist, oder (b) der Verstoß ein Suchtmittel betrifft und der*die Athlet*in nachweist, dass eine Herabsetzung der Sperre gemäß Artikel 10.2.4.1 in Betracht kommt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO, auf der Grundlage des Vorbringens des*der Athleten*in in Bezug auf ein Kontaminiertes Produkt die zwingend zu verhängende Vor- läufige Suspendierung nicht abzuwenden, ist nicht anfechtbar.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.