Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausfüh- rung der Lieferungen, den Gebrauch und Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krank- heits- und Unfallverhütung beziehen.
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Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausfüh- rung Ausführung der Lieferungen, den Gebrauch und Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krank- heits- Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
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