Vorwärtsversicherung, Rückwärtsversicherung und Ausschluss bekannter Verstöße. Der Versicherungsschutz umfasst für die Bausteine A.1 - A.5 alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle. Für die Cyber-Haftpflicht gemäß A.6 bezieht sich der Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf Verstößen beruhen, welche während der Dauer des Versicherungsvertrags begangen wurden. Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf Verstößen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrags begangen wurden, ausgenommen wenn einem versicherten Unternehmen und/oder einer versicherten Person der Verstoß zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
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Samples: Cyber Insurance Application, Business Insurance Policy, Cyber Insurance Application
Vorwärtsversicherung, Rückwärtsversicherung und Ausschluss bekannter Verstöße. Der Versicherungsschutz umfasst für die Bausteine A.1 - A.5 alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle. Für die Cyber-Haftpflicht gemäß A.6 bezieht sich der Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf Verstößen beruhen, welche während der Dauer des Versicherungsvertrags begangen wurden. Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf Verstößen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrags begangen wurden, ausgenommen wenn einem versicherten Unternehmen und/oder einer versicherten Person den Versicherten der Verstoß zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers den Versicherten bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
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Samples: Cyber Insurance Application, Pro Cyber Versicherung, Insurance Policy
Vorwärtsversicherung, Rückwärtsversicherung und Ausschluss bekannter Verstöße. Der Versicherungsschutz umfasst für die Bausteine A.1 - A.5 alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle. Für die Cyber-Haftpflicht gemäß A.6 bezieht sich der Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf Verstößen beruhen, welche während der Dauer des Versicherungsvertrags begangen wurden. Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf Verstößen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrags begangen wurden, ausgenommen wenn einem versicherten Unternehmen dem Versicherungsnehmer und/oder einer versicherten Person der Verstoß zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
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Samples: Cyber Insurance Policy