Versicherter Zeitraum. 3.1. Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Ver- tragslaufzeit eingetreten sind.
3.2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Ausgenommen sind Versicherungsfälle, für die aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsschutz besteht. Insoweit kommt Ziffer IV.3. nicht zur An- wendung. Für den Zeitraum der Nachmeldefrist steht der unverbrauchte Teil der Jahres- höchstleistung der letzten Versicherungsperiode zu den bei Vertragsende geltenden Bedingungen zur Verfügung.
Versicherter Zeitraum. 1. Vorwärtsversicherung Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrages eintretenden Versicherungsfälle. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, − für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder − deren Entstehung der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person bei Abgabe der Vertragserklärung vorhergesehen hat.
2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
3. Subsidiäre Rückwärtsversicherung bei Bestehen eines Vorvertrages Der Versicherungsschutz umfasst auch vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle, wenn der Vertrag unmittelbar an einen anderen Versicherungsvertrag gleicher Art anschließt und der Versicherungsfall dort wegen Ablaufs einer Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist nicht mehr gedeckt ist. Kein rückwirkender Versicherungsschutz besteht, wenn der Vorvertrag eine Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist von weniger als 2 Jahren vorsieht, der Versicherungsfall dem Vorversicherer vor Ablauf der Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist hätte gemeldet werden können oder der Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer oder der in Anspruch genommenen mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt war. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den Umfang des Vorvertrages, wenn jener geringer ist. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen.
4. Rückwärtsversicherung Rückwirkender Versicherungsschutz für vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle besteht darüber hinaus nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei der Vereinbarung rückwirkenden Versicherungsschutzes besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, − für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder − welche dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren. Soweit rückwirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungsjahres vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Versicherter Zeitraum. Im Rahmen dieser Deckungserweiterung besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die während der Vertragsdauer begangen und dem Versicherer unverzüglich nach Kenntnis angezeigt werden. Für vor Beginn des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle besteht kein Versicherungsschutz.
Versicherter Zeitraum. Der versicherte Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Versicherte dem Krisendienstleister oder dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungs- falles angezeigt hat. Der versicherte Zeitraum endet zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit Ablauf der Haftzeit.
Versicherter Zeitraum. 2.1. Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit 0.0.0.Xx der Cyber-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf einer während der Vertrags- laufzeit begangenen Rechtsverletzung beruhen.
Versicherter Zeitraum. Der versicherte Zeitraum und die Haftzeit beginnen mit Eintritt der ver- sicherten Cyber-Betriebsunterbrechung. Der versicherte Zeitraum endet zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Cyber- Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall nicht mehr besteht, oder mit dem Ablauf der Haftzeit. Maßgeblich ist der Eintritt des frühesten der vorbe- zeichneten Ereignisse.
Versicherter Zeitraum. Vorwärtsversicherung
2.1 Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes (Abschnitt VI Ziffer 1) bis zum Ablauf des Vertrages eingetretenen Versicherungsfälle.
Versicherter Zeitraum. Vorwärtsversicherung, Subsidiarität und Ausschluss bekannter Pflichtverletzungen Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, • für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder • welche auf Umständen beruhen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren. Besteht Versicherungsschutz aus einer Objektversicherung zu Gunsten des Versicherungsnehmers und/oder der Versicherten geht der Objekthaftpflichtversicherungsschutz vor.
Versicherter Zeitraum. Der versicherte Zeitraum und die Haftzeit beginnen mit Eintritt der versicher- ten Cyber-Betriebsunterbrechung. Der versicherte Zeitraum endet zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, spätes- tens jedoch mit Ablauf der Haftzeit.
Versicherter Zeitraum. 3.1. Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Ver- tragslaufzeit eingetreten sind. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz in der Cyber-Haftpflicht auch für Schadenereignisse, die vor der Vertragslaufzeit eingetreten sind und den Ver- sicherten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren.
3.2. Nachmeldefrist Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Für den Zeitraum der Nachmeldefrist steht der unverbrauchte Teil der Jahres- höchstleistung der letzten Versicherungsperiode zu den bei Vertragsende gelten- den Bedingungen zur Verfügung.