Vorzeitige Tilgung Musterklauseln

Vorzeitige Tilgung. DVC3907D -IX-2016 171103115440-50280447851884733110 Wenn der Inhaber einer Kreditkarte als Verbraucher gilt, ist er berechtigt, ausstehende Zahlungsverpflichtungen und andere Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zu tilgen. In diesem Fall hat er das Recht auf Verringerung des Gesamtpreises des Kredits, der die Zinsen und die Kosten umfasst, entsprechend der noch ausstehenden Vertragslaufzeit. Erfolgt die vorzeitige Tilgung innerhalb einer Periode mit festem Sollzinssatz, hat die Bank das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1 % des vorzeitig getilgten Betrags, wenn die Periode zwischen der vorzeitigen Tilgung und dem Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit länger als ein Jahr ist. Ist die Periode kürzer als ein Jahr, hat die Bank das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrags. Dies gilt unbeschadet eventueller Ansprüche auf eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung gem. dem spanischen Verbraucherkreditegesetz. Unverbindliches Beispiel für vorzeitige Tilgung: Transaktion mit Abrechnung in 24 Monaten, im 6. Monat entscheidet der Inhaber, den gesamten ausstehenden Betrag auf einmal zu begleichen. Die Bank hat Anrecht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % des Abrechnungsbetrags, denn die verbleibende Abrechnungsperiode war länger als 1 Jahr. C.13. Kündigung des Dienstes und Sperren von Karten Der Kreditkartenvertrag wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Der Vertrag kann jedoch jederzeit während seiner Laufzeit vom Antragsteller oder der Bank gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und mit einer Auflösungsfrist von mindestens einem Monat bei Kündigung seitens des Antragstellers bzw. zwei Monaten bei Kündigung durch die Bank erfolgen. Zu jedem Zeitpunkt des Vertrags kann die Bank in folgenden Fällen die Nutzung der Kreditkarte vorübergehend durch Blockierung der Funktionen sperren oder den Vertrag definitiv kündigen. Dadurch verliert der Inhaber alle Ansprüche auf die Karte. - Wenn der Antragsteller oder einer der Inhaber der Bank auf der Aufforderung hin keine genauen Nachweise für die Bonität und rechtliche Situation vorlegen. - Dies gilt für Fälle, in denen , sowie in Fällen, oder falls sich das Kreditrisiko der Antragsteller und damit ggf. der Inhaber erhöht. - Wenn der Verdacht auf nicht autorisierte oder betrügerische Nutzung besteht. - Wenn sich durch Nutzung dieses Zahlungsinstruments das Risiko, dass der Antragsteller bzw. der Inhaber...
Vorzeitige Tilgung. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jedes Verbraucherdarlehen ohne Kündigung, jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurück zu zahlen.
Vorzeitige Tilgung. C.13. Kündigung des Dienstes und Sperren von Karten C.14. Mitteilungen C.15. Zusätzliche Leistungen und Deckungen C.16. Rücktrittsrecht C.17. Verbundene Verträge C.18. Spezifische Bedingungen je nach Kartentyp C.18.1. VISA-Firmenkreditkarten ohne Zahlungsaufschub.
Vorzeitige Tilgung. 19. Zweigstellennetz

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.