Vorzeitige Tilgung Musterklauseln

Vorzeitige Tilgung. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jedes Verbraucherdarlehen ohne Kündigung, jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurück zu zahlen.
Vorzeitige Tilgung. C.13. Kündigung des Dienstes und Sperren von Karten C.14. Mitteilungen C.15. Zusätzliche Leistungen und Deckungen C.16. Rücktrittsrecht C.17. Verbundene Verträge C.18. Spezifische Bedingungen je nach Kartentyp C.18.1. VISA-Firmenkreditkarten ohne Zahlungsaufschub.
Vorzeitige Tilgung. DVC3907D -IX-2016 171103115440-50280447851884733110 Wenn der Inhaber einer Kreditkarte als Verbraucher gilt, ist er berechtigt, ausstehende Zahlungsverpflichtungen und andere Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zu tilgen. In diesem Fall hat er das Recht auf Verringerung des Gesamtpreises des Kredits, der die Zinsen und die Kosten umfasst, entsprechend der noch ausstehenden Vertragslaufzeit. Erfolgt die vorzeitige Tilgung innerhalb einer Periode mit festem Sollzinssatz, hat die Bank das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1 % des vorzeitig getilgten Betrags, wenn die Periode zwischen der vorzeitigen Tilgung und dem Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit länger als ein Jahr ist. Ist die Periode kürzer als ein Jahr, hat die Bank das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrags. Dies gilt unbeschadet eventueller Ansprüche auf eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung gem. dem spanischen Verbraucherkreditegesetz. Unverbindliches Beispiel für vorzeitige Tilgung: Transaktion mit Abrechnung in 24 Monaten, im 6. Monat entscheidet der Inhaber, den gesamten ausstehenden Betrag auf einmal zu begleichen. Die Bank hat Anrecht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % des Abrechnungsbetrags, denn die verbleibende Abrechnungsperiode war länger als 1 Jahr. C.13. Kündigung des Dienstes und Sperren von Karten Der Kreditkartenvertrag wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Der Vertrag kann jedoch jederzeit während seiner Laufzeit vom Antragsteller oder der Bank gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und mit einer Auflösungsfrist von mindestens einem Monat bei Kündigung seitens des Antragstellers bzw. zwei Monaten bei Kündigung durch die Bank erfolgen. Zu jedem Zeitpunkt des Vertrags kann die Bank in folgenden Fällen die Nutzung der Kreditkarte vorübergehend durch Blockierung der Funktionen sperren oder den Vertrag definitiv kündigen. Dadurch verliert der Inhaber alle Ansprüche auf die Karte. - Wenn der Antragsteller oder einer der Inhaber der Bank auf der Aufforderung hin keine genauen Nachweise für die Bonität und rechtliche Situation vorlegen. - Dies gilt für Fälle, in denen , sowie in Fällen, oder falls sich das Kreditrisiko der Antragsteller und damit ggf. der Inhaber erhöht. - Wenn der Verdacht auf nicht autorisierte oder betrügerische Nutzung besteht. - Wenn sich durch Nutzung dieses Zahlungsinstruments das Risiko, dass der Antragsteller bzw. der Inhaber...
Vorzeitige Tilgung. Zweigstellennetz
Vorzeitige Tilgung. Ist der Antragsteller einer Kreditkarte als Privatkunde anzusehen, kann er die fälligen Beträge und sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise im Voraus tilgen. In einem solchen Fall ist er berechtigt, die Gesamtkosten des Kredits einschließlich Zinsen und Kosten für die Restlaufzeit des Vertrags zu mindern. Sofern die vorzeitige Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums erfolgt, in dem der Sollzinssatz festgeschrieben ist, ist die Bank berechtigt, eine Entschädigung von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Darlehensbetrages zu verlangen, wenn der verbleibende Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und der vereinbarten Beendigung mehr als ein Jahr beträgt. Übersteigt der Zeitraum ein Jahr nicht, kann die der Bank zustehende Entschädigung 0'5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages betragen. Der Anspruch auf eine höhere Entschädigung in den Fällen des Verbraucherkreditvertragsgesetzes bleibt davon unberührt. Zu Informationszwecken wird ein Beispiel für eine vorzeitige Rückzahlung angegeben: Wenn eine Transaktion über einen Zeitraum von 24 Monaten abgerechnet wird und im Monat 6 beschlossen wird, den Restbetrag auf einmal zu begleichen. Die Bank ist berechtigt, eine Entschädigung von 1 % des abgewickelten Betrags zu verlangen, da die Restlaufzeit für die Abwicklung länger als 1 Jahr war.

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  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?