Common use of Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund Clause in Contracts

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund jeder- zeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger Wirkung möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG); • Wenn der Kunde selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; • ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen wird; • die Frist von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens über das Vermögen des Kunden abgelaufen ist; • das Unternehmen des Kunden nach Eröffnung des Insolvenz- verfahrens nicht fortgeführt wird. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder danach bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte Equipment ist vom Kunden entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von der Dienstleisterin angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ichwillglasfaser.at, www.e-breitband.at

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer übrigen Regelungsinhalts dieser Geschäftsbe- dingungen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages Vertrags aus wichtigem wichti- gem Grund jeder- zeit jederzeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger so- fortiger Wirkung insbesondere unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Zahlungsverzug des Kunden Nutzers trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG)vierzehn Tagen; • Wenn der Kunde Nutzer selbst oder ein eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrages Vertrags über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände Um- stände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin der Überlasser nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des KundenNutzers; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; • ein Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen wirdNutzers abgewiesen; • die Die Frist von 6 sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens Insolvenzver- fahrens über das Vermögen des Kunden abgelaufen istNutzers ist abgelaufen; • das Unternehmen Mangelnde Bonität des Kunden nach Eröffnung Nutzers (KSV Bonitätsindex 400 oder höher/schlechter); • Der Überlasser stellt die Zahlungsunfähigkeit des Insolvenz- verfahrens Nutzers fest oder der Nutzer erklärt gegenüber dem Überlasser oder einem Dritten, unfähig zu sein, seine künftigen Verbindlichkeiten zur Gänze und termingerecht zu bezahlen; • Ein unsachgemäßer bzw. nicht fortgeführt wirdvertragskonformer Gebrauch des Vertragsgegenstands; • Eine Obliegenheitsverletzung gemäß den vorliegenden Bedin- gungen; • Sonstige wesentliche Bestimmungen des Vertrags werden verletzt oder es wird gegen gesetzliche oder behördliche Vor- schriften verstoßen. Wird der Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis vor Ablauf dieses Zeitraumes die- ses Zeitraums durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin des Überlassers beendet, dann ist kann vom Kunden mit Vertragsbeendigung Nutzer ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder danach bis zum nächsten ordentlichen Kündigungsterminverlangt werden. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte vom Überlasser bereitgestellte Equipment ist vom Kunden entweder Nutzer ent- weder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von der Dienstleisterin vom Überlasser angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellenGeschäftsadresse lt. Vertrag frei zurück- zustellen. Bei vorzeitiger, nicht vom Überlasser zu vertretender Auflösung des Vertragsverhältnisses ist eine Rückverrechnung etwaig ge- währter Boni oder Rabatte zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-eins.at

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer übrigen Regelungsinhalts dieser Geschäftsbe- dingungen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages Vertrags aus wichtigem wich- tigem Grund jeder- zeit jederzeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger Wirkung unter folgenden Bedingungen möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Beharrlicher Zahlungsverzug (mindestens zwei fällige Rech- nungen) des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG)zumindest vierzehn Tagen; • Wenn der Der Kunde selbst oder ein eine Sicherstellung leistender Dritter hat bei Abschluss des Vertrages Vertrags über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hatverschwiegen, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin der Auftragneh- mer nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; • ein Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels wird man- gels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen wirdabgewiesen; • die Die Frist von 6 sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens Insolvenzver- fahrens über das Vermögen des Kunden abgelaufen istist abgelaufen; • das Das Unternehmen des Kunden wird nach Eröffnung des Insolvenz- verfahrens Insol- venzverfahrens nicht fortgeführt wirdfortgeführt; • Mangelnde Bonität des Kunden (Bonitätsindex gem. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin beendet, dann ist AKV von 400 oder höher) Das vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder danach bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte Auftragnehmer bereitgestellte Equipment ist vom Kunden Kun- den entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von der Dienstleisterin vom Auf- tragnehmer angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellenGeschäftsadresse zurück- zustellen. Bei vorzeitiger, nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Auflö- sung des Vertragsverhältnisses ist eine Rückverrechnung etwaig gewährter Boni oder Rabatte zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-eins.at

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer übrigen Regelungsinhaltes dieser Geschäftsbedingungen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund jeder- zeit jederzeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger Wirkung insb. unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Zahlungsverzug des Kunden Nutzers trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG); • Wenn der Kunde Nutzer selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin der Überlasser nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; Nutzers • ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden Nutzers abgewiesen wird; • die Frist von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden Nutzers abgelaufen ist; • das Unternehmen des Kunden Nutzers nach Eröffnung des Insolvenz- verfahrens Insolvenzverfahrens nicht fortgeführt wird. • Mangelnde Bonität des Nutzers (KSV Bonitätsindex 400 Pkt. oder höher/schlechter) • der Überlasser die Zahlungsunfähigkeit des Nutzers feststellt oder der Nutzer gegenüber dem Überlasser oder einem Dritten erklärt, unfähig zu sein, seine künftigen Verbindlichkeiten zur Gänze und termingerecht zu bezahlen, • ein unsachgemäßer bzw. nicht vertragskonformer Gebrauch des Vertragsgegenstandes, • eine Obliegenheitsverletzung gemäß den vorliegenden Bedingungen vorliegt • sonstige wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt werden oder wenn gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen wird, Wird der Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis vor Ablauf dieses Zeitraumes durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin des Überlassers beendet, dann ist kann vom Kunden mit Vertragsbeendigung Nutzer ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer verlangt werden, eine Rückverrechnung etwaig gewährter Boni oder danach bis zum nächsten ordentlichen KündigungsterminRabatte ist zulässig. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte vom Überlasser bereitgestellte Equipment ist vom Kunden entweder zur Abholung bereitzuhalten oder Nutzer an die von der Dienstleisterin vom Überlasser angegebene inländische Übernahmestelle Geschäftsadresse lt. Vertrag frei zurückzustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-netze.at

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer übrigen Regelungsinhaltes dieser Geschäftsbedingungen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund jeder- zeit jederzeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger Wirkung insb. unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Zahlungsverzug des Kunden Nutzers trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG); • Wenn der Kunde Nutzer selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin der Überlasser nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; Nutzers • ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden Nutzers abgewiesen wird; • die Frist von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden Nutzers abgelaufen ist; • das Unternehmen Mangelnde Bonität des Kunden nach Eröffnung Nutzers (KSV Bonitätsindex 400 oder höher/schlechter) • der Überlasser die Zahlungsunfähigkeit des Insolvenz- verfahrens Nutzers feststellt oder der Nutzer gegenüber dem Überlasser oder einem Dritten erklärt, unfähig zu sein, seine künftigen Verbindlichkeiten zur Gänze und termingerecht zu bezahlen, • ein unsachgemäßer bzw. nicht fortgeführt vertragskonformer Gebrauch des Vertragsgegenstandes, • eine Obliegenheitsverletzung gemäß den vorliegenden Bedingungen vorliegt • sonstige wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt werden oder wenn gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen wird. , Wird der Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis vor Ablauf dieses Zeitraumes durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin des Überlassers beendet, dann ist kann vom Kunden mit Vertragsbeendigung Nutzer ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder danach bis zum nächsten ordentlichen Kündigungsterminverlangt werden. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte vom Überlasser bereitgestellte Equipment ist vom Kunden Nutzer entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von der Dienstleisterin vom Überlasser angegebene inländische Übernahmestelle Geschäftsadresse lt. Vertrag frei zurückzustellen. Bei vorzeitiger, nicht vom Überlasser zu vertretender Auflösung des Vertragsverhältnisses ist eine Rückverrechnung etwaig gewährter Boni oder Rabatte zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-netze.at

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer übrigen Regelungsinhalts dieser Geschäftsbe- dingungen ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages Vertrags aus wichtigem wichti- gem Grund jeder- zeit jederzeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger so- fortiger Wirkung insbesondere unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Zahlungsverzug des Kunden Nutzers trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG)vierzehn Tagen; • Wenn der Kunde Nutzer selbst oder ein eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrages Vertrags über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände Um- stände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin der Überlasser nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des KundenNutzers; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; • ein Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen wirdNutzers abgewiesen; • die Die Frist von 6 sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens Insolvenzver- fahrens über das Vermögen des Kunden abgelaufen istNutzers ist abgelaufen; • das Das Unternehmen des Kunden Nutzers wird nach Eröffnung des Insolvenz- verfahrens Insol- venzverfahrens nicht fortgeführt wirdfortgeführt; • Mangelnde Bonität des Nutzers (KSV Bonitätsindex 400 Punkte oder höher/schlechter); • Der Überlasser stellt die Zahlungsunfähigkeit des Nutzers fest oder der Nutzer erklärt gegenüber dem Überlasser oder einem Dritten, unfähig zu sein, seine künftigen Verbindlichkeiten zur Gänze und termingerecht zu bezahlen; • Ein unsachgemäßer bzw. nicht vertragskonformer Gebrauch des Vertragsgegenstands; • Eine Obliegenheitsverletzung gemäß den vorliegenden Bedin- gungen; • Sonstige wesentliche Bestimmungen des Vertrags werden verletzt oder es wird gegen gesetzliche oder behördliche Vor- schriften verstoßen. Wird der Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis vor Ablauf dieses Zeitraumes die- ses Zeitraums durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin des Überlassers beendet, dann ist kann vom Kunden mit Vertragsbeendigung Nutzer ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer verlangt werden, eine Rückverrechnung etwaig gewährter Boni oder danach bis zum nächsten ordentlichen KündigungsterminRabatte ist zulässig. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte vom Überlasser bereitgestellte Equipment ist vom Kunden entweder zur Abholung bereitzuhalten oder Nutzer an die von der Dienstleisterin vom Überlasser angegebene inländische Übernahmestelle Geschäftsadresse lt. Vertrag frei zurückzustellen.

Appears in 1 contract

Samples: www.e-eins.at