Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälle: 4.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde. 4.2 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen hat, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursacht, an denen die versicherte Person nicht selbst aktiv beteiligt war. 4.3 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten. 4.4 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen werden. 4.5 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt. 4.6 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälle:
4.1 5.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung Berufsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde.
4.2 5.2 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen hat, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands Deutschlands in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursacht, an denen die versicherte Person nicht selbst aktiv beteiligt war.
4.3 5.3 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht ver- ursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie Kern- energie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 5.4 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen werden.
4.5 5.5 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.
4.6 5.6 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährdengefährden (Anschlag). Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist, spielt für den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälle:
4.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung Aus- führung einer Straftat oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob Bei fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen (etwa im Straßenverkehr, bei denen bei Stra- ßenverkehr) besteht der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurdeVersicherungsschutz uneingeschränkt.
4.2 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen hat, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursacht, an denen die versicherte Person nicht selbst aktiv beteiligt war.
4.3 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen nachgewiesen werden.
4.5 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich vorsätz- lich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.
4.6 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen vorsätz- lichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen vor- sätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung Voraussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Flexible Rentenversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen istAusschlüsse bei Wehr-/Polizeidienst, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine RolleUnruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Kein Versicherungsschutz Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen
4.5.1 Grundsätzlich besteht jedoch für folgende Fälle:
4.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursachtunsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im StraßenverkehrVersiche- rungsschutz besteht insbesondere auch dann, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde.
4.2 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen teilge- nommen den Tod gefunden hat, ist .
4.5.2 Bei Ableben der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursachtoder inneren Unruhen besteht - sofern nichts anderes vereinbart - kein Versicherungs- schutz. Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die versi- cherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen stirbt, denen sie wäh- rend eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus- gesetzt und an denen die versicherte Person sie nicht selbst aktiv beteiligt war. Weitere Regelungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der "Zusatzvereinbarung für Auslandseinsätze von Soldaten und Beamten".
4.3 Die Erwerbsunfähigkeit 4.5.3 Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von ato- maren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologi- schen oder chemischen Stoffen besteht ebenfalls kein Versicherungs- schutz. Wir leisten auch nicht, wenn der Todesfall durch Strahlen infolge Kern- energie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen in so ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen, dass es zu deren Ab- wehr und Bekämpfung des Einsatzes der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen an- derer Länder bedarf. Auf diese Leistungsbeschränkung werden wir uns aber nur berufen, so- fern mit dem Einsatz oder dem Freisetzen eine nicht vorhersehbare Er- höhung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs- grundlagen für das versicherte Risiko derart verbunden ist, dass die Er- füllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistungen für die Bestands- gruppe nicht mehr gewährleistet ist, zu der die Versicherungsverträge der betroffenen Personen gehören, und dies von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. Ein Anspruch auf die erhöhte Leistung besteht nicht bei - Unfällen, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch so- weit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle verursacht sind, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis im Sinne dieser Bedingungen wurde ver- ursacht wurden (siehe Abschnitt "Welche Leistungen erbringen wir?"). - Unfällen, die bei einer
a) Tätigkeit als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), so- weit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt,
b) Tätigkeit als sonstiges, berufliches Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder
c) Benutzung von Raumfahrzeugen eingetreten sind. - Gesundheitsschädigungen durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die Eingriffe oder Heil- maßnahmen, auch strahlendiagnostische und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 Die Erwerbsunfähigkeit -therapeutische, durch ein Unfallereignis im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursachtverursacht wurden (siehe Abschnitt "Welche Leistungen erbringen wir?"). Dies gilt auch- Infektionen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen werden.
4.5 Die Erwerbsunfähigkeit Krankheitserreger durch ein Unfallereignis im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie in den Körper gelangt sind (siehe Abschnitt "Welche Leistungen erbringen wir?"), sowie bei Tollwut und Wundstarrkrampf. Nicht als Versicherungsnehmer vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.
4.6 Die Erwerbsunfähigkeit Unfallverletzung im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar gelten In- fektionen verursacht durch Haut- oder mittelbar Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind, und durch die die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person verursacht wurden, gilt dies ent- sprechend. - Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den vorsätzli- chen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährdenSchlund. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis Folgen eines Unfallereignisses im Sinne dieser Bedingungen (siehe Abschnitt "Welche Leistungen erbringen wir?") handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Risikolebensversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälle:
4.1 6.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung Berufsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde.
4.2 6.2 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen hat, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands Deutschlands in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursacht, an denen die versicherte Person nicht selbst aktiv beteiligt war.
4.3 6.3 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht ver- ursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie Kern- energie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 6.4 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen nachgewiesen werden.
4.5 6.5 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit der versicherten Person im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie als Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.
4.6 6.6 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährdengefährden (Anschlag). Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Menschen Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Altersrentenversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie 16.1 Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unab- hängig davon, wie es zur Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
16.2 Wir leisten jedoch nicht, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fällewenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
4.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde.
4.2 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person Kriegsereignisse oder durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Für Angehörige des österreichischen Bundesheeres oder anderer staatlich organisierter Kriseneinsatz- kräfte wie z.B. der Polizei ist die unmittelbar oder mittelbar durch die Teilnahme an inneren Unruhen teilge- nommen hatmandatierten Mis- sionen der Vereinten Nationen, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit Einsätzen im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands Rahmen von Bündnisverpflichtungen oder Einsätzen unter Führung überstaatlicher Institutionen und Einrichtun- gen sowie Auslandseinsätzen unter nationaler Ver- antwortung mit vergleichbarem Gefährdungspoten- zial verursachte Berufsunfähigkeit, vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursachtge- schriebener Form, an denen nicht mitversichert. Die Verwen- dung für humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen im Ausland ist in der Leistungspflicht enthalten, so- fern die versicherte Person dabei nicht selbst aktiv beteiligt warin bewaffnete Unternehmungen einbezogen ist.
4.3 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde b) durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht und vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die Katastrophenschutzbehörde versicherte Person. Bei fahrlässigen oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geratengrob fahrlässigen Verstößen werden wir leisten.
4.4 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde c) durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursachtoder ver- suchte Selbsttötung sowie missbräuchlichem Dro- genkonsum. Dies gilt auchWenn uns jedoch nachgewiesen wird, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung Willens- bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen werdenbegangen worden sind, werden wir leisten.
4.5 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde d) durch Sie als Versicherungsnehmer eine widerrechtliche Handlung, mit der der Ver- sicherungsnehmer oder der Begünstigte vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführtdie Berufsunfähigkeit der versicherten Person her- beigeführt haben bzw. hat.
4.6 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar e) durch nukleare, biologische, chemische oder mittelbar durch den vorsätzli- chen Einsatz von atomarenTerrorismus ausgelösten Katastrophen.
16.3 Entsteht Berufsunfähigkeit aufgrund eines der in Pkt. 16.2 genannten Fälle, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktivenerlischt der Vertrag und es wird, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung istsofern vorhanden, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fälligtarifliche Rückkaufswert zur Aus- zahlung gebracht.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälle:
4.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung Berufsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde.
4.2 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen hat, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands Deutschlands in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursacht, an denen die versicherte Person nicht selbst aktiv beteiligt war.
4.3 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht ver- ursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie Kern- energie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen werden.
4.5 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.
4.6 Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährdengefährden (Anschlag). Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie es zur Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist, spielt für den Versicherungsschutz Versicherungs- schutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälle:
4.1 7.1. Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung Aus- führung oder den Versuch einer Straftat selbst verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen Fahrlässige und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen fahrlässige Verstöße (z.B. im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration ) sind nicht von unter 1,1 Promille festgestellt wurdediesem Ausschluss betroffen.
4.2 7.2. Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse Kriegser- eignisse verursacht. Auch wenn die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen teil- genommen hat, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursacht, an denen die versicherte Person nicht selbst aktiv beteiligt war.
4.3 7.3. Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 7.4. Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, auch wenn die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit oder Kräfteverfall herbeiführt. Der Versicherungsschutz besteht aber in dem nach- folgenden nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. 905333-000932 Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen nachgewiesen werden.
4.5 7.5. Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich vorsätz- lich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.
4.6 7.6. Die Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen vor- sätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für den vorsätzli- chen vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung Voraussetzung ist, dass der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: · unmittelbar sterben und/oder · voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren nach dem Ereignis sterben und/oder · dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter Gutachter mit der Prüfung beauftragen. Das Ergebnis der Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis Ereignis vorliegen. Bestätigt der Gutachter, dass eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, werden An- sprüche Ansprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist fällig.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?. Wie 1.11.1 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zur zu der Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gekommen ist.
1.11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für folgende Fälleleisten wir nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht ist:
4.1 Die versicherte Person hat die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen durch vorsätzliche Ausfüh- rung oder den Versuch einer Straftat verursacht. Wir erbringen jedoch die volle Erwerbsunfähigkeitsleistung bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen sowie bei Vergehen im Straßenverkehr, bei denen bei der versi- cherten Person eine Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille festgestellt wurde.
4.2 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar a) Unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereig- nisse verursacht. Auch wenn kriegerische Ereignisse oder in- nere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter an inneren Unruhen teilge- nommen Unruhe- stifter teilgenommen hat. Dagegen besteht Versicherungsschutz, ist wenn - der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht aber Versicherungsfall in dem nachfolgenden Fall uneingeschränkt: Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde während eines Aufenthalts außerhalb Deutsch- lands in unmittelbarem unmittelbaren oder mittelbarem mittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verursachtoder in- neren Unruhen eintritt, an denen die versicherte Person wäh- rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht selbst aktiv beteiligt be- teiligt war.
4.3 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch außer Kontrolle geratene Kernenergie verursacht und die Katastrophenschutzbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung musste tätig werden. Kernenergie kann zum Beispiel in Folge eines Reaktorunfalls außer Kontrolle geraten.
4.4 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch versuchte vorsätzliche Selbsttötung oder absichtliche Selbstverletzung der versicherten Person verursacht. Dies gilt auch, wenn ; - die versicherte Person selbst absichtlich Krankheit als Angehöriger der Deutschen Bundeswehr oder Kräfteverfall herbeiführtanderer staatlich beauftragter Organisa- tionen an deren rein humanitären Hilfeleistungen außer- halb der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt und wäh- rend oder infolge derartiger Einsätze der Versicherungsfall eintritt;
b) Durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat oder eines Vergehens durch die versicherte Person. Der Versicherungsschutz Bei Verkehrs- delikten und fahrlässigen Verstößen leisten wir trotzdem;
c) Durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall, ab- sichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung; hingegen besteht aber in dem nach- folgenden Fall uneingeschränkt: Die versicherte Person hat Versicherungsschutz, wenn uns nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestim- mung ausschließenden freien Willensbestimmung ausschlie- ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen. Dies muss uns nachge- wiesen werden.begangen worden sind;
4.5 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde durch d) Durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer vorsätzlich mit einer widerrechtlichen Handlung herbeigeführt.die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person herbeigeführt haben;
4.6 Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen wurde unmittelbar e) Durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Ge- sundheit zahlreicher Menschen in so ungewöhnlichem Maße ge- fährden oder schädigen, dass es zu deren Abwehr und Bekämpfung des Einsatzes der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer Länder be- darf;
f) Unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzli- chen vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen verursacht. Dies gilt auch für oder den vorsätzli- chen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Vor- aussetzung ist, dass sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet geeignet sind, das Leben oder die Gesundheit einer Viel- zahl von Personen zu gefährden. Die Einschränkung unserer Leistungspflichten nach e) und f) besteht nur dann, wenn es sich um Großschadensereignisse handelt, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Wir leisten jedoch uneingeschränktDie Gefähr- dung muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leis- tungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungsleis- tungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn es sich um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei dem höchstens 1.000 Menschen: Für die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungspflicht gilt: Wir werden einen unabhängigen Gut- achter mit der Prüfung beauftragenmehr als 1 k des Versichertenbestandes davon betroffen ist. Das Ergebnis Vorliegen der Prüfung Vor- aussetzungen muss innerhalb von sechs Monaten seit dem Er- eignis vorliegeneinem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt werden. Bestätigt der Gutachter, dass eine Ansprüche auf die uneingeschränkte Leistungspflicht besteht, Versicherungs- leistung werden An- sprüche auf Versicherungsleistungen frühestens nach Ablauf dieser Frist der Prüfung fällig. Der Nachweis des Leistungsausschlusses ist von uns zu erbringen.
1.11.3 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder bei arglistiger Täuschung kann der Anspruch auf Versicherungsleistungen entfallen. Die Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zu den Rechtsfolgen von deren Verletzung finden Sie im Abschnitt "Was be- deutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?".
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung