Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pfle- gebedürftigkeit oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbro- chen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestal- tet war, auszuüben. Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- zent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- rufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. Wir verweisen nicht auf eine andere Tätigkeit, es sei denn, die Versicherte Person übt eine berufli- che Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Gesund- heitsverhältnisse zumutbar ist und im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstel- lung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ent- spricht. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Le- bensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die Versicherte Person zumutbare Einkommensredu- zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Recht- sprechung festgelegte Größe im Vergleich zum Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt. Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent. Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Versicherte Person eine berufliche Tä- tigkeit konkret ausübt, die mit der bisherigen be- ruflichen Tätigkeit vergleichbar ist.
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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pfle- gebedürftigkeit oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbro- chen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestal- tet ausgestaltet war, auszuüben. Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- zent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- rufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. Wir verweisen nicht auf eine andere Tätigkeit, es sei denn, die Versicherte Person übt eine berufli- che Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Gesund- heitsverhältnisse zumutbar ist und im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstel- lung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ent- spricht. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Le- bensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die Versicherte Person zumutbare Einkommensredu- zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Recht- sprechung festgelegte Größe im Vergleich zum Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt. Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent. Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Versicherte Person eine berufliche Tä- tigkeit konkret ausübt, die mit der bisherigen be- ruflichen Tätigkeit vergleichbar ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pfle- gebedürftigkeit oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbro- chen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestal- tet ausgestaltet war, auszuüben. Wir erbringen die versicherte Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Pro- zent Prozent besteht. Bei einem geringeren Grad der Be- rufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit werden keine Leistungen fällig. Wir verweisen nicht auf eine andere Tätigkeit, es sei denn, die Versicherte Person übt eine berufli- che Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Gesund- heitsverhältnisse zumutbar ist und im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstel- lung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ent- spricht. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Le- bensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die Versicherte Person zumutbare Einkommensredu- zierung Einkommens- reduzierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls Ein- zelfalls auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Recht- sprechung Rechtsprechung festgelegte Größe im Vergleich zum Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen BeeinträchtigungBeein- trächtigung, begrenzt. Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent. Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Versicherte Person eine berufliche Tä- tigkeit konkret ausübt, die mit der bisherigen be- ruflichen Tätigkeit vergleichbar ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung