Wartung und Reparatur. Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur muss in einer geeigneten Fach/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter (falls dieser nicht zu erreichen ist, die Schutzbriefgesellschaft) zu benachrichtigen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).
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Wartung und Reparatur. Die Kosten der laufenden UnterhaltungUnterhaltung des Mietfahrzeugs während der Mietzeit, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs Betriebsstoffe, trägt der Mieter – die Mieter. Die Kosten für die vorgeschriebenen vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen Verschleißrepa- raturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleistengewähr- leisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- 150,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung Einver- ständnis des Vermieters bei einer Fachfirma in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur muss Größere Reparaturen sind nur mit Einwilligung des Vermie- ters bei einer Fachfirma in einer geeigneten Fach/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter (falls dieser nicht Auftrag zu erreichen ist, die Schutzbriefgesellschaft) zu benachrichtigengeben. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern so- fern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 1011). Im Fal- le eines Defekts am Basisfahrzeug muss die Servicenummer des Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Vorgaben, so trägt er die anfallenden Kosten alleine.
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Wartung und Reparatur. Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – - die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendige notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- 100- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur muss in einer geeigneten Fach/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter (falls dieser nicht zu erreichen ist, die Schutzbriefgesellschaft) zu benachrichtigen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).
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Samples: www.cararent.de
Wartung und Reparatur. Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.z. B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – - die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendige notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Anfallende Mautkosten sowie Gebühren für den Kauf oder Miete von Geräte zur Erfassung der Maut gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss sich vorab über die Mautregelung im jeweiligen Reiseland erkundigen um Folgekosten und Strafen zu vermeiden. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- 100 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur muss in einer geeigneten Fach/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter (falls dieser nicht zu erreichen ist, die Schutzbriefgesellschaft) zu benachrichtigen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).
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Samples: www.leibhammer.com
Wartung und Reparatur. Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100.- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur muss in einer geeigneten FachSpezial/Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Steht eine solche nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter (falls dieser nicht zu erreichen ist, die Schutzbriefgesellschaft) zu benachrichtigen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden BelegeBelege (Original), sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (( siehe Ziffer 10).
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