Wartungsfugen/ Haarrisse. Für Wartungsfugen (Dehnungsfugen) können wir grundsätzlich nur eine Gewährleistung für 6 Monate geben. Wir gewährleisten, dass sämtliche Wartungsfugen von uns nach dem Stand der Technik verschlossen werden. Für die Dauerhaftigkeit können wir jedoch keine Gewährleistung übernehmen. Für sämtliche Schäden, die aufgrund Fugenöffnung nach Ablauf von 6 Monaten entstehen, sind wir nicht eintrittspflichtig. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn wir über einen Wartungsvertrag die Verantwortung für diese Fugen übernommen haben. Haarrisse an Materialübergängen, Ecken, Wand-Deckenübergang und Fugen sind kein Mangel.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wartungsfugen/ Haarrisse. Für Wartungsfugen (Dehnungsfugen) können wir grundsätzlich nur eine Gewährleistung für 6 Monate geben. Wir gewährleisten, dass sämtliche Wartungsfugen von uns nach dem Stand der Technik verschlossen werden. Für die Dauerhaftigkeit können wir jedoch keine Gewährleistung Gewähr- leistung übernehmen. Für sämtliche Schäden, die aufgrund Fugenöffnung nach Ablauf von 6 Monaten entstehen, sind wir nicht eintrittspflichtig. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn wir über einen Wartungsvertrag die Verantwortung für diese Fugen übernommen haben. Haarrisse Haar- risse an Materialübergängen, Ecken, Wand-Deckenübergang und Fugen sind kein Mangel.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wartungsfugen/ Haarrisse. Für Wartungsfugen (Dehnungsfugen) können wir grundsätzlich grund- sätzlich nur eine Gewährleistung für 6 Monate geben. Wir gewährleisten, dass sämtliche sämt- liche Wartungsfugen von uns nach dem Stand der Technik verschlossen werden. Für die Dauerhaftigkeit können wir jedoch keine Gewährleistung übernehmen. Für sämtliche sämtli- che Schäden, die aufgrund Fugenöffnung nach Ablauf von 6 Monaten entstehen, sind wir nicht eintrittspflichtig. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn wir über einen Wartungsvertrag die Verantwortung für diese Fugen übernommen haben. Haarrisse an Materialübergängen, Ecken, Wand-Deckenübergang und Fugen sind kein Mangel.
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Wartungsfugen/ Haarrisse. Für Wartungsfugen (Dehnungsfugen) können wir grundsätzlich grundsätz- lich nur eine Gewährleistung für 6 Monate geben. Wir gewährleisten, dass sämtliche Wartungsfugen War- tungsfugen von uns nach dem Stand der Technik verschlossen werden. Für die Dauerhaftigkeit Dauerhaf- tigkeit können wir jedoch keine Gewährleistung übernehmen. Für sämtliche Schäden, die aufgrund Fugenöffnung nach Ablauf von 6 Monaten entstehen, sind wir nicht eintrittspflichtigeintritts- pflichtig. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn wir über einen Wartungsvertrag die Verantwortung für diese Fugen übernommen haben. Haarrisse an Materialübergängen, Ecken, Wand-Deckenübergang und Fugen sind kein Mangel.
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