Wartungsintervalle Musterklauseln

Wartungsintervalle. Das Wartungsintervall für Autogasbetankungsanlagen ohne besonders Überwachungsbedürftige Anlagenteile (also ohne Gaswarnanlagen, KKS, etc.) wurde auf einmal jährlich festgelegt. Zur Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit werden die Termine von Auftragnehmer festgelegt.
Wartungsintervalle. Sofern nicht anders vereinbart muss jährlich eine fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 ausgeführt werden. Bei nicht einhalten Wartungsintervalle oder nicht fachgerechte Wartung erlischt jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen. Die Steuer- und Regeleinheiten von ENIP AG (IMPS) schreiben sämtliche Ereignisse der Anlage auf einer Datenbank. Vorgegebene Wartungsintervalle sind je Komponenten hinterlegt und geben dem Betreiber bei Erreichen der Betriebsstundengrenze Anweisung die fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 ausführen zu lassen. Bei unterlassen der Anweisungen resp. unterdrücken der Meldungen erlischt jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen.
Wartungsintervalle. Die Technik des gemieteten Fahrzeuges erfordert in vorgeschriebenen Kilometerintervallen Ölwechsel und Wartungsarbeiten. Die Kosten für diese Arbeiten sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter ist verpflichtet diese Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Werkstätten genauestens einzuhalten. Der Vermieter wird sich bemühen die Wartungsintervalle zwischen den jeweiligen Vermietungen durchführen zu lassen. Sollte jedoch im Einzelfall der Mieter einen Ölwechsel oder Wartungsintervall durchführen lassen müssen, so tritt dieser mit der Rechnung in Vorlage und bekommt den ausgelegten Betrag bei Fahrzeugrückgabe vom Vermieter erstattet. Ein Anspruch des Mieters auf Mietpreiserstattung wegen Ausfallzeiten während des Wartungsintervalls besteht ausdrücklich nicht.
Wartungsintervalle. Die Durchführung von allgemeinen Wartungsarbeiten erfolgt jeweils am 15. eines Monats bzw. an dem auf den 15. folgenden Werktag zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr. • Außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die zu einer Nicht-Verfügbarkeit des Dienstes führen, wie z.B. für die Installation von Sicherheitsupdates, Hardware- Umstellungsarbeiten, neuen Soft- ware Releases oder Patches, werden frühzeitig bekannt gegeben.
Wartungsintervalle. Die Wartungsintervalle sind in § 3 einzutragen und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und Beanspruchungen. Im Allgemeinen wird nachstehende Wartungsfolge empfohlen: • Schulen: einmal jährlich • Geschäftshäuser: ein- bis zweimal jährlich • Wohnhäuser: drei- bis fünfmal jährlich • überwachungspflichtige Bauteile beziehungsweise Bauelemente: einmal jährlich durch einen Fachbetrieb. Die Angaben der Systemgeber und der Beschlaghersteller sind gemäß den Prüfbüchern der Elemente zu beachten.
Wartungsintervalle. Sofern nicht anders vereinbart muss jährlich eine Wartung inkl. Filterwechsel durchgeführt werden. Bei nicht einhalten der Wartungsintervalle erlischt jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen (Ziff. 12).
Wartungsintervalle. Die Technik des gemieteten Fahrzeuges erfordert in vorgeschriebenen Kilometerintervallen Ölwechsel und Wartungsarbeiten. Die Kosten für diese Arbeiten sind im Mietpreis enthalten. Der Vermieter wird sich bemühen die Wartungsintervalle zwischen den jeweiligen Vermietungen durchführen zu lassen.
Wartungsintervalle. Die Durchführung von allgemeinen Wartungsarbeiten erfolgt jeweils am 15. eines Monats bzw. an dem auf den
Wartungsintervalle. Die unter Punkt 5.1 genannten Support- und Pflegeleistungen werden für die folgenden Wartungsintervalle vereinbart: Detlefsengymnasium Glückstadt 2 x pro Woche 6,25 Stunden pro Intervall/50 Stunden gesamt pro Monat Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxxxxx 0 x pro Woche 6,25 Stunden pro Intervall/50 Stunden gesamt pro Monat Steinburg-Schule Itzehoe 1 x pro Woche 2,5 Stunden pro Intervall/10 Stunden gesamt pro Monat Nicht benötigte Stunden aus den Intervallen werden auf ein nachfolgendes Intervall angerechnet bzw. können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber schulübergreifend genutzt werden. Mehr benötigte Stunden werden in Absprache einzeln beauftragt bzw. mit den nicht benötigten Stunden aus vorherigen Wartungsintervallen verrechnet (siehe hierzu auch 5.1), vorausgesetzt, dass die Stunden auch bereits schulübergreifend in dem jeweiligen Intervall erschöpft sind. Die Aufgaben innerhalb der Wartungsintervalle sind in Absprache mit den Schulen durchzuführen. Die ausstehenden und erfüllten Aufgaben innerhalb der Intervalle sind zu dokumentieren. Mehr benötigte Stunden werden zu einem Stundensatz von € abgerechnet. Mehrstunden von 10 Stunden pro Intervall schulübergreifend (nicht je Schule!) können bei Bedarf und nach Vorlage der dokumentierten Arbeiten abgerechnet werden (nur nach Erbringung der Mehrstunden). Voraussetzung dafür ist ein schulübergreifend erschöpftes Kontingent in dem jeweiligen Intervall. Darüber hinaus anfallende Stunden müssen zur Freigabe schriftlich beim Auftraggeber beantragt werden.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.