Verfügbarkeit des Dienstes Musterklauseln

Verfügbarkeit des Dienstes. Der Dienst ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Monatsmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software- Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Betreiber absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Nutzer mindestens drei Kalendertage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
Verfügbarkeit des Dienstes. Abhol-, Zustell- und Stadtzubringerdienste werden an den in Betracht kommenden Orten gemäß den Tarifbestimmungen des Luftfrachtführers zu den für diese Dienste festgelegten Preisen und Gebühren gestellt.
Verfügbarkeit des Dienstes. 12.1. STARFACE erbringt die in den Ziffern 3.1. und Ziffer 4.1. genannten Leistungen mit einer Gesamtver- fügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der auf ein Jahr entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten (Ziffer 12.2.) und abzüglich der nach- folgend definierten Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebs (Ziffern 12.3.). 12.2. STARFACE ist berechtigt, für 2 Stunden im Quartal in der Zeit von 24.00 –2.00 Uhr (MEZ / MESZ) Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. 12.3. Als Störungen des Geschäftsbetriebs gelten die folgenden Umstände: - Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die STARFACE kei- nen Einfluss hat - Unterbrechungen durch höhere Gewalt - kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates) Vertrag STARFACE UP – Stand: Januar 2019 Seite 9 von 27 STARFACE GmbH Xxxxxxxxxxxxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Tel: +49 (0) 721 / 151 042 – 0 Fax: +49 (0) 721 / 151 042 – 99 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Bank: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE 0566 0501 0101 0801 5108 BIC: XXXXXX00XXX
Verfügbarkeit des Dienstes. OriginStamp bietet den Online-Dienst unter dem Vor- behalt der Verfügbarkeit an. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden nicht gewährleistet werden. Ori- ginStamp bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs- , Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereig- nisse, die nicht in unserem Machtbereich stehen (Stö- rungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vo- rübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulä- ren Wartungsfenster, die jeden Tag in der Regel zwi- schen 5:00 Uhr und 10:00 Uhr und sonntags zwischen 0:00 Uhr und 10:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (UTC+1) liegen. Hiervon abweichende geplante War- tungsarbeiten wird OriginStamp den Kunden – soweit möglich – im Voraus per E-Mail mitteilen. Um die Si- cherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, An- wendungen und Daten von OriginStamp sowie von Dritten dauerhaft zu gewährleisten, kann OriginStamp Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Links ganz oder teilweise abschalten oder ändern inklusive der Vornahme von Updates, Upgrades oder des Bringens auf einen neuen Versionsstand, soweit dies auch nach Abwägung der Interessen anderer Kunden für den Kunden zumutbar ist.
Verfügbarkeit des Dienstes. 1. CashDirector stellt die Verfügbarkeit des Dienstes für 98 % der Zeit während des Jahres sicher ("SLA"). Die Nichtverfügbarkeit des Dienstes aufgrund folgender Umstände stellt keinen Verstoß gegen das SLA dar: a. Fehlen der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes auf der Seite des Benutzers, b. Höhere Gewalt, einschliesslich Ursachen ausserhalb der Verfügungsmacht von CashDirector, die im Zusammenhang mit COVID-19 oder einer ähnlichen Epidemie auftreten, sowie Computerviren/Trojaner oder ähnliche Software, die den Betrieb des Dienstes verhindern, c. Nichtverfügbarkeit des Internets, x. Xxxxxxx des Dienstes, für dessen Auftreten CashDirector nicht verantwortlich ist, e. Nichtverfügbarkeit des Dienstes aufgrund seiner Wartung oder Modernisierung ("Technical Break"). CashDirector informiert die Benutzer im Voraus über jede technische Pause. Die Zeitspanne der technischen Pause, über die die Benutzer aus Sicht des SLA informiert wurden, gilt als Zeit, zu der der Dienst verfügbar war. 2. Im Falle einer grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Bedingungen im Internet hat CashDirector das Recht, keine neuen Verträge abzuschließen und bestehende Verträge für nachfolgende Zeiträume nicht zu verlängern und den Dienst zu schließen. Den Benutzern stehen keine Ansprüche aus diesem Konto zu. 3. CashDirector bietet an Werktagen unter der E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxx.xx technische Unterstützung an.
Verfügbarkeit des Dienstes. Die Anwendung verwendet eine redundante Architektur. Der Ausfall einer einzelnen Komponente führt kaum zu Ausfallzeiten für den Endnutzer. Verschiedene externe und unabhängige Überwachungslösungen überprüfen kontinuierlich die Betriebszeit unserer Anwendung und generieren Warnmeldungen, sobald ein Problem festgestellt wird. Eines der externen Tools (pingdom) liefert objektive Statistiken zur Betriebszeit. Die Anwendungsverfügbarkeit ist definiert als der Prozentsatz der Zeit innerhalb eines Monats, in der unsere Anwendung verfügbar ist (Antwort innerhalb von 1000 ms). Die Messung wird alle 60 Sekunden durchgeführt, Wartungsfenster sind ausgeschlossen. TEAMLEADER ORBIT BV sichert zu, dass die Anwendung in Übereinstimmung mit angemessenen Industriepraktiken (99,7 %) funktioniert. Für einen Monat mit 31 Tagen ergibt sich beispielsweise eine maximale Ausfallzeit von 44 Minuten außerhalb von Wartungsarbeiten. Betrachtet man die Erfolgsbilanz der letzten zwei Jahre, so sind Unterbrechungen während der Geschäftszeiten höchst selten oder gar nicht vorhanden.
Verfügbarkeit des Dienstes. Die Verfügbarkeit der zu erbringenden Onlinedienste beträgt mindestens 95 % im Jahresmittel. Eine darüberhinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung der FIDENTIA. FIDENTIA ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
Verfügbarkeit des Dienstes. 12.1. STARFACE erbringt die in den Ziffern 4.1. und 4a.1. genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel und die in Ziffer 4b.1 genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der auf ein Jahr entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten (Ziffer 12.2.) und abzüglich der nachfolgend definierten Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebs (Ziffern 12.3.). 12.2. STARFACE ist berechtigt, für 2 Stunden im Quartal in der Zeit von 24.00 –2.00 Uhr (MEZ / MESZ) Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. 12.3. Als Störungen des Geschäftsbetriebs gelten die folgenden Umstände: - Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die STARFACE keinen Einfluss hat - Unterbrechungen durch höhere Gewalt - kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates)
Verfügbarkeit des Dienstes. Beiden Vertragspartnern ist bekannt, dass es nach dem Stand der Tech- nik nicht möglich ist, Programme zu erstellen, die vollkommen frei von Fehlern sind. Beiden Seiten ist bekannt, dass Ausfälle und technische Fehler bei dieser Internetanwendung nicht ausgeschlossen werden kön- nen. Die SOL GmbH bemüht sich, Unterbrechungen und Ausfälle der Ausschreibungsdatenbank zu vermeiden. Im Falle technischer War- tungen, die innerhalb eines Wartungsfensters zwischen 21 und 7 Uhr durchgeführt werden oder Störungen, ist die SOL GmbH nicht zur Bereitstellung von Daten verpflichtet. Sie haftet nicht für Störungen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, insbesondere nicht für Störungen infolge Eingriffs Dritter oder aufgrund höherer Gewalt. Aufgrund der Struktur des Internets hat die SOL GmbH keinen Einfluss auf zuverlässige Datenübertragung im Internet. Sie übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der SOL GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Ent- gelten. Im Übrigen werden Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die SOL GmbH den Fehler vorsätzlich oder grob fahr- lässig verursacht hat und sich die Ausfallzeit über mehr als 48 Stunden erstreckt.

Related to Verfügbarkeit des Dienstes

  • Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Verfügbarkeit Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fernabsatzangebote des Unternehmers und jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossen wurde. 2. Bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Wenn dies nach billigem Ermessen nicht möglich ist, wird der Unternehmer – bevor der Fernabsatzvertrag zustande kommt – angegeben, auf welche Weise die AGB bei dem Unternehmer einzusehen sind und diese auf Anfrage des Verbrauchers schnellstmöglich kostenlos zugeschickt werden. 3. Wenn der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Weg abgeschlossen wird, kann dem Verbraucher, bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, der Text dieser AGB - vom vorigen Absatz abweichend - auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden, so dass dieser vom Verbraucher einfach auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Wenn dies nach billigem Ermessen nicht möglich ist, so wird, bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, angegeben, wo die AGB auf elektronischem Weg zur Kenntnis genommen werden können und dass sie auf Anfrage – elektronisch oder auf anderem Wege - kostenlos zugeschickt werden. 4. Falls – neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch spezifische Waren- oder Dienstleistungsbedingungen gelten sollten – ist der zweite und dritte Absatz entsprechend anwendbar und kann sich der Verbraucher im Falle gegensätzlicher Bedingungen immer auf die anwendbare Bestimmung berufen, die für ihn am günstigsten ist.

  • Übertragbarkeit Solange die Zuordnung der Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch die SWI 01 Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), kann eine Schuldver- schreibung ausschließlich im Wege der Abtretung (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen zum Zeitpunkt der Übertragung) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Eine Übertragung ist jedoch unzulässig, wenn ein Schuldverschreibungsinhaber we- niger als 500 Schuldverschreibungen übertragen will oder wenn er in Folge einer Übertagung weniger als 500 Schuldverschreibungen hält, es sei denn, er hält in Folge der Übertragung gar keine Schuldverschreibungen mehr. Die teilweise Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einer Schuldverschreibung ist nicht zulässig. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Abtretung zu, die nicht unzulässig im Sinne dieser Ziff. 3.2.2 ist und die zugunsten eines Abtretungsempfängers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich ab- solviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Eine Abtretung ist, ungeachtet einer Zustimmung der Emittentin, nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des SWI 01 Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der Permissioned Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des be- treffenden SWI 01 Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Mit erfolgter Abtretung sind diese Schuldverschreibungsbedingungen für den Emp- fänger der Abtretung verbindlich. Der bisherige Inhaber der abgetretenen Schuldver- schreibung verliert seine Rechte aus der abgetretenen Schuldverschreibung und wird von seinen Verpflichtungen frei. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die SWI 01 Token und die durch diese re- präsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.74.77 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung der Inhaberschaft an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe oder Durchführung von Maßnahmen, die das Bürgerliche Gesetzbuch als Ersatz für eine Übergabe betrachtet, d.h. insbesondere durch Erteilung einer Besitzanweisung an den Verwahrer der Sam- melurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Er- scheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der be- treffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangs- schlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der ma- teriellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldver- schreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden. Verwahrung des SWI 01 Token. Es ist beabsichtigt, dass die Finexity AG den Schuld- verschreibungsinhabern eine technische Lösung zur Eigenverwahrung bzw. -sicherung der SWI 01 Token zur Verfügung stellt. Dazu bedarf es des Abschlusses eines entspre- chenden Nutzungsvertrages zwischen der Finexity AG und den jeweiligen Schuldver- schreibungsinhabern.

  • Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis