Was gehört zum Hausrat? Musterklauseln

Was gehört zum Hausrat?. 8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch bzw. Verbrauch) dienen. A8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- rat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen nach A18. A8.3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbau- möbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernom- men hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind. A8.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- schließlich der versicherten Wohnung nach A10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. A8.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chen. A8.3.7 Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5.
Was gehört zum Hausrat?. B8-1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Was gehört zum Hausrat?. B8>f Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Ver> brauch) dienen. B8>2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgren> zen nach B18. B8>3 Ferner gehören zum Hausrat
Was gehört zum Hausrat?. A 8-1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versi- cherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.

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