Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten. 11.2 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß regulieren. 11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Versicherungsvertrag, Reiserücktritts Versicherung
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 14.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten.
11.2 14.2 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung.
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Samples: Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 12.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des 🡒Versicherungsnehmers bzw. der versicherten versi- cherten Person geltend gemacht werden. .
12.2 Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese die Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung nach 12.1 an uns abzutreten, soweit wir Sie entschädigen.
11.2 12.3 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen privat- rechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger Sozial- versicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen Leistungs- verpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß bedin- gungsgemäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung12.4 [Entfällt.]
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Samples: Versicherungsvertrag
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 12.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des 🡒Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. .
12.2 Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese die Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung nach 12.1 an uns abzutreten, soweit wir Sie entschädigen.
11.2 12.3 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- pri vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß Versicherungs fall bedingungsgemäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung12.4 [Entfällt.]
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Samples: Insurance Contract
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 Ist 10.1 Soweit im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtigersatz- pflichtig ist, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person 🡒Versicherungsneh- mers geltend gemacht werden. .
10.2 Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs Forde- rungsübergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang Ersatzansprü- che bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten.
11.2 10.3 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung.
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Samples: Versicherungsausweis Zur Eintrittskarten Versicherung
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten.
11.2 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung[Entfällt.]
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Samples: Versicherungsvertrag
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 Ist 12.1 Soweit im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtigersatzpflichtig ist, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des 🡒Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. .
12.2 Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese die Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung nach 12.1 an uns abzutreten, soweit wir Sie entschädigen.
11.2 12.3 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen privat- rechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger Sozial- versicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen Leistungs- verpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß bedingungsgemäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung.
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Samples: Versicherungsvertrag
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 12.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zum Nachteil Nach- teil des 🡒Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. .
12.2 Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese die Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistung nach 12.1 an uns abzutreten, soweit wir Sie entschädigen.
11.2 12.3 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen privat- rechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger Sozial- versicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen Leistungs- verpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung und werden den Versicherungsfall bedingungsge- mäß bedingungsgemäß regulieren.
11.3 12.4 Ziffern 11.1 12.1, 12.2 und 11.2 12.3 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung.
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Samples: Versicherungsvertrag
Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter bestehen?. 11.1 12.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, gehen diese Ansprüche auf uns den Versicherer über, soweit wir dieser den Schaden ersetzenersetzt. Der Übergang kann nicht zum zu Ihrem Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der von uns vom Versicherer erbrachten Leistung an uns diesen abzutreten.
11.2 12.2 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- vatrechtlichen privat- rechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Versicherungsfall bei unsbeim Versicherer, treten wir tritt dieser in Vorleistung Vor- leistung und werden wird den Versicherungsfall bedingungsge- mäß bedingungs- gemäß regulieren.
11.3 Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Reise- unfall-Versicherung.
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Samples: Versicherungen (Mehrwertpaket)