Common use of Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Clause in Contracts

Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 9.1 Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem in der Versicherungsurkunde angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes zahlen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zu Beginn einer Versicherungsperiode fällig. Die Versiche- rungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.

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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 9.1 7.1 Den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem in der Versicherungsurkunde angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes zahlen. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung gilt: Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zu Beginn einer Versicherungsperiode fällig. Die Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag beträgt sie ein Jahr.

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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 9.1 Den 7.1 Bei laufender Beitragszahlung müssen Sie den ersten Beitrag müssen Sie bzw. den Einmalbeitrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem in der Versicherungsurkunde angegebenen angege- benen Beginn des Versicherungsschutzes zahlen. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung gilt: Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zu Beginn einer Versicherungsperiode fällig. Die Versiche- rungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag beträgt sie ein Jahr.

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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 9.1 7.1 Den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem in der Versicherungsurkunde angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes zahlen. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung, gilt: Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zu Beginn einer Versicherungsperiode fällig. Die Versiche- rungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.

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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 9.1 10.1 Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem in der Versicherungsurkunde angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes zahlen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zu Beginn einer Versicherungsperiode fällig. Die Versiche- rungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.

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