Was ist in der Reisekrankenversicherung versichert?. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, akut auf der Reise im Gastland eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsfall ist die akut notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch • Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft (Grundversorgung), sofern die Schwangerschaft nicht bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bestand bzw. die Konzeption (Befruchtung) vor Einreise stattgefunden hat (s. auch Ziffern 10.1.1.5, 11.10 und 11.11); • Tod. Der versicherten Person steht die Xxxx unter den zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Kieferchirurgen frei. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung besteht freie Xxxx unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersu- chungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenan- stalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Vorausset- zungen von Ziffer 10 Satz 7 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn diese vor Beginn der Behandlung in Textform durch die Klemmer International zugesagt wurden. Dies gilt nicht für Notfallbehandlungen, die zur Abwendung von erheblichen Schmerzen und zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben umgehend durchgeführt werden müssen.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung, Reiseversicherung
Was ist in der Reisekrankenversicherung versichert?. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, akut auf der Reise im Gastland eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsfall ist die akut notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch • Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft (Grundversorgung), sofern die Schwangerschaft nicht bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bestand bzw. die Konzeption (Befruchtung) vor Einreise stattgefunden hat (s. auch Ziffern 10.1.1.5, 11.10 und 11.11); • Tod. Der versicherten Person steht die Xxxx unter den zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Kieferchirurgen frei. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung besteht freie Xxxx unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersu- chungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenan- stalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Vorausset- zungen von Ziffer 10 Satz 7 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn diese vor Beginn der Behandlung in Textform durch die Klemmer KLEMMER International Assekuradeur GmbH zugesagt wurden. Dies gilt nicht für Notfallbehandlungen, die zur Abwendung von erheblichen Schmerzen und zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben umgehend durchgeführt werden müssen.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung
Was ist in der Reisekrankenversicherung versichert?. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, akut auf der Reise im Gastland eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsfall ist die akut notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch • Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft (Grundversorgung), sofern die Schwangerschaft nicht bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bestand bzw. die Konzeption (Befruchtung) vor Einreise stattgefunden hat (s. auch Ziffern 10.1.1.5, 11.10 und 11.11); • Tod. Der versicherten Person steht die Xxxx unter den zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Kieferchirurgen frei. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung besteht freie Xxxx unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersu- chungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenan- staltenKran- kenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Vorausset- zungen Voraussetzungen von Ziffer 10 Satz 7 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn diese vor Beginn der Behandlung in Textform durch die Klemmer International Versicherungsmakler GmbH zugesagt wurden. Dies gilt nicht für Notfallbehandlungen, die zur Abwendung von erheblichen Schmerzen und zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben umgehend durchgeführt werden müssen.
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Was ist in der Reisekrankenversicherung versichert?. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, akut auf der Reise im Gastland eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsfall ist die akut notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch • Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft (Grundversorgung), sofern die Schwangerschaft nicht bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bestand bzw. die Konzeption (Befruchtung) vor Einreise stattgefunden hat (s. auch Ziffern 10.1.1.5, 11.10 und 11.11); • Tod. Der versicherten Person steht die Xxxx unter den zur Heilbehandlung Heilbehand- lung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten oder Kieferchirurgen frei. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung besteht freie Xxxx unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersu- chungs- Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin Schul- medizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenan- staltenKrankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Vorausset- zungen Voraussetzungen von Ziffer 10 Satz 7 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn diese vor Beginn der Behandlung in Textform durch die Klemmer International Versicherungsmakler GmbH zugesagt wurden. Dies gilt nicht für Notfallbehandlungen, die zur Abwendung von erheblichen Schmerzen und zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben umgehend durchgeführt werden müssen.
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