Was muss ich im Schadensfall beachten? Musterklauseln

Was muss ich im Schadensfall beachten?. 1. Sie sollen einen Schadensfall möglichst vermeiden. 2. Ist ein Schaden eingetreten, sollen Sie die entstehenden Kosten gering halten. 2.1 Vermeiden Sie alles, was zu unnötigen Kosten führen könnte. 2.2 Treten Sie Ersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe der von uns geleisteten Zahlung an uns ab. 2.3 Melden Sie uns einen Schaden unverzüglich. 3. Sie sollen uns bei der Entscheidung helfen, ob und in welcher Höhe wir leisten. 3.1 Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadensfall. 3.2 Erteilen Sie uns Auskünfte wahrheitsgemäß. 3.3 Stellen Sie uns benötigte Belege im Original zur Verfügung.
Was muss ich im Schadensfall beachten?. Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird. Wenn der Schadensfall eingetreten ist, müssen Sie dazu beitragen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie uns Nach- weise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. 1. Bei einem versicherten Ereignis vor der Reise müssen Sie diese un- verzüglich stornieren bzw. umbuchen. 2. Bei einem versicherten Ereignis während der Reise müssen Sie Änderungen Ihrer geplanten Reise unverzüglich veranlassen. 3. Um unsere Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgen- de Unterlagen: 3.1 Unterlagen zur Buchung der Reise. 3.2 Bei medizinischen Ereignissen (siehe Artikel 1 Nr. 2): • Eine ärztliche Bescheinigung • Bei psychischer Erkrankung: ein Attest eines Facharztes für Psych- iatrie. • Im Falle einer COVID-19 (Coronavirus) Infektion: Eine ärztliche Bescheinigung oder ein positiver Test (von offiziell anerkannten Teststationen) 3.3 Bei Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Tieres: Ein tierärzt- liches Attest. Weiterhin einen Nachweis, dass das Tier Ihnen gehört. 3.4 Bei Tod: Die Sterbeurkunde. 3.5 Bei Verlust des Arbeitsplatzes: Das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. 3.6 Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: Eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages. 3.7 Bei Wiederholung einer Prüfung bzw. endgültigem Austritt aus dem Klassenverband. Eine Bestätigung der Schule oder Uni- versität. 3.8 Bei Einberufung zur Wehrübung: Eine Bestätigung von staat- lichen Stellen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Termin nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Storno- kosten nicht erfolgt. 3.9 Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Zubringerflugs: Eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspätungsdauer. 3.10 Bei Verweigerung des Boardings oder der Einreise wegen des Verdachts einer COVID-19-Infektion (Coronavirus): Eine ärztliche Bescheinigung oder ein positiver Test (von offiziell anerkannten Teststationen) oder eine Bestätigung eines berechtigen Dritten (z.B. Airline) über die Weigerung der Mitnahme. 3.11 Bei Anordnung einer persönlichen Quarantäne: Eine Bestätigung der Behörde über den Grund und die Dauer der angeordneten Quarantäne. 3.12 Bei allen weiteren versicherten Ereignisse: Xxxxxxxxx Nachweise (z.B. Polizeiprotokoll). 4. Um die Höhe der Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: 4.1 Rechnung für die ...
Was muss ich im Schadensfall beachten?. Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie vor und im Schadensfall mitwirken, indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenskosten gering halten und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Wir erwarten, dass Xxx 1. einen Schaden möglichst vermeiden. 2. uns einen Schaden unverzüglich melden. 3. jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen. 4. alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte. 5. uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe unse- rer Leistungspflicht gestatten. 6. alle Belege im Original einreichen. 7. Ersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe der von uns geleiste- ten Zahlung an uns abtreten
Was muss ich im Schadensfall beachten?. Innerhalb von 2 Werktagen ab Kenntnis des Schadens für die Garantie „Gepäck und persönliche Gegenstände” im Fall eines Diebstahls, und innerhalb von 5 Tagen in allen sonstigen Fällen müssen Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt: xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx oder an folgende Adresse: Xxx 00000 – 00000 Xxxxxx – Xxxxxxx Falls Sie diese Fristen nicht einhalten, verlieren Sie die Deckung der Garantien Ihres Vertrags, wenn wir feststellen können, dass uns durch diese Verzögerung ein Schaden entstanden ist.
Was muss ich im Schadensfall beachten?. Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird. Wenn der Schadensfall eingetreten ist, müssen Sie dazu beitragen, dass der Scha- den so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. 1. Bei einem versicherten Ereignis vor der Reise müssen Sie diese unver- züglich stornieren bzw. umbuchen. 2. Bei einem versicherten Ereignis während der Reise müssen Sie Ände- rungen Ihrer geplanten Reise unverzüglich veranlassen. 3. Um unsere Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Was muss ich im Schadensfall beachten?. Um diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie oder einer Ihrer Mitreisenden die Annahme des Mietobjekts innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Ankunft in Textform (z.B. per E-Mail) bei Ihrem Vermittler, Anbieter, Veranstalter oder Vermieter verweigern. Sie müssen den Versicherungsfall durch folgende Dokumente nachweisen: • Fotos • Buchungsbestätigung mit Angaben, die von der Realität abweichen (z.B. Anzahl Zimmer), Nachweis des Angebots zum Buchungszeitpunkt (z.B. Screenshot, Prospekt, Buchungsbestätigung) • Nachweis der vergeblichen Einforderung der Mietkosten beim Vertrags- partner für die Anmietung.
Was muss ich im Schadensfall beachten?. Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird und wenn er eingetreten ist, der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müs- sen Sie uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten. Für den Reisegepäck-Schutz bedeutet dies ins- besondere: 1. Um den Schadensfall möglichst gering zu halten, müssen Sie: 1.1 Bei strafbaren Handlungen unverzüglich Strafanzeige erstatten und dabei alle entwendeten oder beschädigten Sachen aufzählen. 1.2 Schäden an aufgegebenem Gepäck unverzüglich dem entsprechen- den Aufbewahrungsbetrieb melden. Sofern Sie einen Schaden oder Verlust nicht sofort erkennen, müssen Sie die Meldung unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks nachholen. 2. Um unsere Leistungspflicht und die Höhe der Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

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  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie können Ihr Recht gegenüber Ihrer Bank geltend machen. Zudem können Sie sich auch an den Herausgeber wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.