Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur a Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparie- ren, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. b Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nach- weisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Liegt dieser Wert ausnahmsweise über den kalkulierten Nettoreparaturkosten, so besteht bei fiktiver Abrechnung lediglich ein Anspruch auf die Nettorepa- raturkosten. Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssätze als erforderlich. Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung in A.2.6.2. A.2.7.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadensort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leis- tungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a oder A.2.7.1.b nicht überschritten wird. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Pkw – mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen – wird kein Abzug, bei allen übrigen Fahrzeugen wird ein Abzug ab dem vierten auf die Erstzu- lassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres vorgenommen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Was zahlen wir bei Beschädigung?. ReparaturReparatur A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten – und die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten – bis zu folgenden Obergrenzen:
a Lassen Sie a) Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparie- renrepariert und weisen Sie uns dies nach, zahlen wir die hierfür erforderlichen erfor- derlichen Kosten bis zur Höhe des WiederbeschaffungswertsWiederbeschaffungs- xxxxx (siehe A.2.6.5). Fehlt der Reparatur-Nachweis, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisenzahlen wir entsprechend Buchstaben b) und c).
b Lassen Sie b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nach- weisenrepariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen der Reparatur bis maximal zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Liegt dieser Wert ausnahmsweise über den kalkulierten NettoreparaturkostenWiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.5 und A.2.6.6).
c) Sofern keine Rechnung vorgelegt wird, so besteht bei fiktiver Abrechnung lediglich ein Anspruch auf die Nettorepa- raturkosten. Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, legen wir mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze als erforderlichden erforderlichen Kosten zugrunde. Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung Regelungen zur Neupreisentschädigung Neupreis- entschädigung in A.2.6.2A.2.6.2 a) und/oder zur Partnerwerkstatt in A.2.7.7 bis A.2.7.8. Abschleppen A.2.7.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung Bei einem nicht mehr fahrbereit, fahrfähigen oder nicht verkehrssicheren Fahr- zeug ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadensort Scha- denort bis zur nächstgelegenen nächstgelegenen, für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich einschließ- lich unserer Leis- tungen Leistungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs Fahr- zeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a A.2.7.1 a) oder A.2.7.1.b b) nicht überschritten wird. Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Partnerwerkstatt in A.2.7.6. Abzug neu für alt A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht ausge- tauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir – unter Berücksichtigung nachstehender, spezieller Regelungen – von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung Lackie- rung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden ent- sprechenden Betrag ab (neu für alt).
a) Bei Pkw im Tarif Premium nehmen wir keine Abzüge neu für alt vor.
b) Bei Pkw im Tarif Classic ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung beschränkt, wenn das Schadenereignis bis zum Schluss des vierten, auf die Erstzulassung folgenden Ka- lenderjahres eintritt. Wird ein Pkw im Tarif Classic in einer unserer Partnerwerkstätten vollständig und fachgerecht repariert, verzichten wir gänzlich auf die Abzüge neu für alt.
c) Bei Krafträdern und Omnibussen ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis bis zum Schluss des vierten, auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres eintritt.
d) Bei den übrigen Fahrzeugarten ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis bis zum Schluss des dritten, auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres eintritt. Wird der Pkw im Tarif Classic nicht, nicht vollständig, nicht fachgerecht oder nicht in einer von uns ausgewählten Partner- werkstatt repariert, werden – unter Berücksichtigung der Regelungen in A.2.7.7 oder A.2.7.8 – Abzüge neu für alt in Anrechnung gebracht. Die Abzüge neu für alt sind auf die Bereifung beschränkt, wenn das Schadenereignis bis zum Schluss des vierten, auf die Erstzulassung folgenden Kalender- jahres eintritt. Was leisten wir bei Vereinbarung der Partnerwerkstatt für Pkw- Verträge A.2.7.4 Bei Pkw-Verträgen im Tarif Classic ist die Partnerwerkstatt bereits enthalten. Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob Sie die Partner- werkstatt zusätzlich vereinbart haben. Diesen Tarif nennen wir Premium Partner. Wenn Sie die Partnerwerkstatt vereinbart haben, gelten hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in diesem Abschnitt (A.2.7.5 bis A.2.7.9) nichts anderes vereinbart ist. K 6 7.2012 A.2.7.5 Sie informieren uns im Reparaturfall und wir wählen die Werk- statt aus unserem Werkstattnetz aus, in der Ihr Pkw repariert wird. Allein wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur. Hierbei wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.12 berücksichtigt. Diese Selbst- beteiligung ist von Ihnen nach erfolgter Reparatur an die Werk- statt zu zahlen. A.2.7.6 Einen nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssicheren Pkw lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns ausge- wählte Werkstatt transportieren. Einen fahrfähigen und ver- kehrssicheren Pkw lassen wir nur dann auf unsere Kosten von Ihrem ständigen Wohnsitz in die von uns ausgewählte Werk- statt transportieren, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport des Pkw nach der Reparatur von der von uns ausgewählten Werkstatt zu Ihrem ständigen Wohnsitz übernehmen wir nur, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt. Hinweis: Soweit im Versicherungsschein der – gegen Mehr- beitrag abschließbare – Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice" ausgewiesen ist, gilt abweichend von A.2.7.6 Sätze 2 und 3 die Regelung in A.2.7.10. A.2.7.7 Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit Ausnahme uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen den Pkw in einer anderen, von Taxenuns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen – wird kein Abzugübernehmen wir 85 % der nach A.2.7.1 bis A.2.7.3, A.2.8 bis A.2.13 berechneten Leistung. A.2.7.8 Wird der Pkw auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen wir die nach A.2.7.1, A.2.7.3, A.2.8 bis A.2.13 berechnete Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie sie bei einer durch uns veranlassten Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem ständigen Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstattnetz entstanden wäre. A.2.7.5 bis A.2.7.7 gelten nicht. A.2.7.9 Die Bestimmungen für die Partnerwerkstatt gelten nur für Schadenfälle in Deutschland, bei allen übrigen Fahrzeugen wird ein Abzug ab denen das Fahrzeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden oder mitversicherte Teile zerstört werden oder abhandenkommen. A.2.7.10 Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice
a) Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium Partner oder Classic kann der Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice" gegen Mehrbeitrag abgeschlossen werden. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie diesen Zusatzbaustein mitversichert haben.
b) Ergänzend zu der Regelung unter A.2.7.6 transportieren wir bei Vereinbarung dieses Zusatzbausteines den ver- sicherten, noch fahrfähigen und verkehrssicheren Pkw auf unsere Kosten von Ihrem ständigen Wohnsitz oder dem vierten Schadenort in die von uns ausgewählte Werkstatt, auch wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz/Schadenort und Werkstatt nur bis zu 15 km beträgt. Gleiches gilt für den Transport des Pkw nach der Reparatur von der von uns ausgewählten Werkstatt zu Ihrem ständigen Wohnsitz.
c) Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher war, stellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin für die Erstzu- lassung des Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres vorgenommenin der von uns ausgewählten Werkstatt – für maximal 5 Tage – einen Ersatzwagen der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Kleinwagen) zur Verfügung. Kosten für Treibstoff übernehmen wir nicht.
d) Die Regelungen unter b) und c) gelten nicht bei reinen Glasbruchschäden. Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen bei Pkw A.2.7.11 Bei Pkw erstatten wir auch die Kosten für den reparaturbedingt notwendigen Ersatz von Betriebsstoffen wie Bremsflüssigkeit, Fetten, Kühl-/Frostschutz-/Reinigungsmitteln, Motor-/Getriebe-/ Hydraulikölen. Dies gilt nicht für Treibstoff.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur
a Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparie- renreparieren, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des WiederbeschaffungswertsKosten, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisenaußer die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Für diesen Fall zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b.
b Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder können Sie nicht durch eine Rechnung übersteigen die vollständige Reparaturkosten den Wiederbeschaffungs- wert, beschränkt sich die Höchstentschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und fachgerechte Reparatur nach- weisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten WiederbeschaffungswertsRestwert. Liegt dieser Wert ausnahmsweise über den kalkulierten Nettoreparaturkosten, so besteht bei fiktiver Abrechnung Abrech- nung lediglich ein Anspruch auf die Nettorepa- raturkostenNettoreparaturkosten. Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssätze Stun- denverrechnungssätze als erforderlich. Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung in A.2.6.2. A.2.7.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Bei Beschädigung nicht mehr fahrbereit, des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen Abschlep- pen vom Schadensort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leis- tungen Leistungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a oder A.2.7.1.b nicht überschritten wird. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile Er- satzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Pkw – mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen – wird kein Abzug, bei allen übrigen Fahrzeugen wird ein Abzug ab dem vierten auf die Erstzu- lassung Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres vorgenommen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung