Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?. (1) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wie- derbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahr- zeugs. Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren lassen, gilt Ziffer 1.5.2. Lässt sich für das Fahrzeug kein Restwert erzielen, erstatten wir nachgewie- sene Kosten der Fahrzeugverschrottung. Hinweis: Bei einem Totalschaden aufgrund eines Glasbruchschadens gilt die Regelung in Ziffer 1.5.2 Absatz 2.
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Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?. (1) Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wie- derbeschaffungswert Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahr- zeugsFahrzeugs. Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren repa- rieren lassen, gilt Ziffer 1.5.2. Lässt sich für das Fahrzeug kein Restwert erzielen, erstatten wir nachgewie- sene nachgewiesene Kosten der Fahrzeugverschrottung. Hinweis: Bei einem Totalschaden aufgrund eines Glasbruchschadens Glasbruchscha- dens gilt die Regelung in Ziffer 1.5.2 Absatz 2.
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