Common use of Wasserzähler Clause in Contracts

Wasserzähler. (1) Der Wasserzähler ist Eigentum der Gemeinde. Die Lieferung, Aufstellung, technische Überwachung, Unterhaltung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe der Gemeinde; sie bestimmt auch Art, Zahl und Größe der Wasserzähler sowie ihren Aufstellungsort. Bei der Aufstellung hat die Gemeinde so zu verfahren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; sie hat den Grundstückseigentümer zuvor anzuhören und seine berechtigten Interessen zu wahren.

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Samples: www.taufkirchen.de, www.gemeinde-langenbach.de

Wasserzähler. (1) Der Wasserzähler ist Eigentum der Gemeinde. Die Lieferung, Aufstellung, technische Überwachung, UnterhaltungUnterhalt, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe Aufgaben der Gemeinde; sie bestimmt auch Art, Zahl und Größe der Wasserzähler sowie ihren Aufstellungsort. Bei der Aufstellung hat die Gemeinde so zu verfahren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; sie hat den Grundstückseigentümer zuvor anzuhören und seine berechtigten Interessen zu wahren.

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Samples: eschlkam.de

Wasserzähler. (1) Der Wasserzähler ist Eigentum der Gemeindedes Zweckverbandes. Die Lieferung, Aufstellung, technische ÜberwachungÜberwa- chung, Unterhaltung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe der Gemeindedes Zweckver- bandes; sie er bestimmt auch Art, Zahl und Größe der Wasserzähler sowie ihren Aufstellungsort. Bei der Aufstellung hat die Gemeinde der Zweckverband so zu verfahren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; sie er hat den Grundstückseigentümer zuvor anzuhören und seine berechtigten Interessen zu wahren.

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Samples: www.landkreis-kelheim.de