Wechselkursrisiko Musterklauseln

Wechselkursrisiko. Die Investition des Anlegers wird in Euro getätigt und die Zinsen sowie die Rückzahlung werden in Euro geschuldet. Die übliche und wesentliche Währung für einen Großteil der (Schiffsbetriebs-)Kosten und z.T. der Einnahmen der Projektinhaberin sowie für einen evtl. Veräußerungserlös des Schiffes in der internationalen Seeschifffahrt ist US-Dollar. Währungsrisiken bestehen daher hinsichtlich aller Kosten und Einnahmen der Projektinhaberin, die nicht in Euro anfallen, sowie hinsichtlich des Wertes des Schiffes. Die Projektinhaberin ist zum Abschluss von Kurssicherungsgeschäften berechtigt. Aufgrund der Entwicklung der Wechselkurse zwischen US-Dollar und Euro besteht das Risiko, dass selbst bei Eintreffen der Ertragsprognosen die zur Verfügung stehenden Beträge in Euro niedriger sind als bei der Abfassung der Prognoserechnungen angenommen. Weiter kann der Wechselkurs des US-Dollar Auswirkungen auf den Erlös aus einer etwaigen Veräußerung des Schiffes haben.
Wechselkursrisiko. Tätigt ein Fonds Anlagen in Devisengeschäfte (nach Maßgabe der Bestimmungen im jeweiligen Prospektzusatz), sodass sich das bestehende Währungsrisiko ändert, so können Wechselkursschwankungen erhebliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung des betreffenden Fonds haben, da die im Fonds gehaltenen Währungspositionen gegebenenfalls nicht mehr mit den gehaltenen Wertpapierpositionen übereinstimmen. Der Nettovermögenswert je Aktie an einem Fonds wird in der jeweiligen Basiswährung ermittelt, während die im Fonds gehaltenen Anlagen gegebenenfalls in abweichenden Währungen erworben werden. Der Nettovermögenswert eines Fonds kann sich signifikant ändern, wenn eine von der Basiswährung (auf welche die Anlagen des Fonds lauten) abweichende Währung relativ zur Basiswährung stark an Wert verliert bzw. gewinnt. Wechselkurse unterliegen in der Regel dem Prinzip von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten sowie den wahrgenommenen relativen Vorteilen von Anlagen in unterschiedlichen Ländern. Wechselkurse können auch durch unerwartete Eingriffe seitens einer Regierung oder Zentralbank oder durch Währungskontrollen und politische Entwicklungen beeinflusst werden. Darüber hinaus sind auch Transaktionen zur Währungsabsicherung, die das Währungsrisiko eines Fonds reduzieren sollen, mit gewissen anderen Risiken verbunden, wie beispielsweise das oben beschriebene Gegenparteirisiko. Auch so genannte Cross-Hedging-Transaktionen (beispielsweise die Nutzung einer Währung, die von der Währung abweicht, auf welche die abgesicherten Wertpapiere lauten) sind mit dem Risiko verbunden, dass Schwankungen im Wert der für die Absicherung verwendeten Währung nicht mit den Schwankungen im Wert der Währung korrelieren, auf welche die Wertpapiere lauten. Eine solche Konstellation könnte sowohl bei der Absicherungstransaktion als auch bei den im Fond gehaltenen Wertpapieren zu Verlusten führen. Devisenterminkontrakte bergen die Möglichkeit, dass der entsprechende Markt für bestimmte Währungen begrenzt ist, sodass bei Fälligkeit des Kontrakts kein Gegengeschäft mit dem Händler ausgehandelt werden kann. Es kann nicht garantiert werden, dass jederzeit ein Markt für Devisenterminkontrakte zur Verfügung stehen wird. Diese Faktoren beschränken die Möglichkeit der Absicherung gegen das Risiko einer Abwertung von Währungen, auf die ein erheblicher Teil der im Fonds gehaltenen Wertpapiere lauten, und diese Faktoren bestehen unabhängig von den möglichen qualitativen Ratings einzelner Wertpapiere. Devise...
Wechselkursrisiko. Der Basiswert kann in einer anderen Währung notieren als die Währung, in der der Anleger investiert oder in der Zahlungen unter den A-Token geleistet werden. Währungskurse sind von Angebot und Nachfrage auf dem internationalen Währungsmarkt abhängig. Makroökonomische Faktoren, Spekulationen auf den Finanzmärkten, Zentralbanken und Regierungsinterventionen können zu Schwankungen der Wechselkurse führen. Insbesondere die Verhängung von Währungskontrollen und -beschränkungen kann sich auf Wechselkurse auswirken. Die Veränderung der Währungskurse kann sich auf den Wert der A-Token und der zugrunde liegenden Basiswerte auswirken. Es besteht ein Wechselkursrisiko hinsichtlich jener Basiswerte, die in einer anderen Währung notieren oder denen der Anleger eine andere Währung zugrunde legt, als die, in der A-Token notieren. Eine negative Entwicklung der Währung des Basiswerts kann den Wert der Veranlagung reduzieren, selbst wenn sich der Basiswert positiv entwickelt. Bei starker Abwertung einer Währung oder Hyperinflation, kann dies zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust des Anlegers führen.
Wechselkursrisiko. Investieren Investmentfonds in Wertpapiere, die in anderen Währungen als in Euro notiert sind, so können Schwankungen in den Wechselkursen den Wert der Wertpapiere und damit auch des Investmentfonds beeinflussen.
Wechselkursrisiko. Bei Veranlagung in Investmentfonds, die in einer Fremdwährung no- tieren, unterliegen diese Währungskursschwankungen, die den Wert der Fondsanteile zusätzlich beeinflussen können. Dasselbe gilt, falls Sie, soweit zulässig, für die Zahlung von Prämien oder den Erhalt von Versicherungsleistungen eine andere Währung als die Vertragswäh- rung wählen. Da Wechselkurse einer ständigen Schwankung unterlie- gen, sind kurzfristige stärkere Schwankungen nicht ausgeschlossen. Alle Währungswechsel im Rahmen des Vertrags erfolgen in Überein- stimmung mit der EU-Richtlinie 1103/97 immer über Pfund Sterling, d. h. für einen Wechsel von US-Dollar in Euro werden US-Dollar ver- kauft, um Pfund Sterling zu kaufen; die Pfund Sterling werden dann wiederum verkauft, um Euro zu kaufen: z. B. US-Dollar > Pfund Sterling > Euro Bei der Xxxx eines Fonds, dessen Währung nicht der des Vertrags entspricht, können Schwankungen von Wechselkursen zu einem An- stieg oder Fall des Vertragswerts führen. Dies bedeutet, dass der Ver- tragswert auch dann fallen kann, wenn der Preis der Anteile (in einer anderen Währung) gestiegen ist. Zusätzlich können Schwankungen von Wechselkursen selbst dann einen Anstieg oder Fall der Anteilpreise in einem Fonds verursachen, wenn die Vermögenswerte in einem Fonds in einer anderen Währung als der Fonds denominiert sind. Dadurch kann der Anteilspreis auch bei einem Anstieg der Vermögenswerte (denominiert in einer anderen Währung) sinken.
Wechselkursrisiko. Es handelt sich um eine US-Dollar-Investition, bei der die Beteiligungen der Kommanditisten und die Ausschüttungen an diese in US-Dollar erfolgen. Zudem wurden die wesentlichen Zahlungen (Kaufpreis, Finanzierung, Leasingrate) in US-Dollar vereinbart. Die Angabe von Herstellerlistenpreisen sowie von gutachterlich ermittelten Marktpreisen und Marktleasingraten von Flugzeugen erfolgt ebenfalls typischerweise in US-Dollar. Die Bewertung der Posten in dem zum Stichtag in Euro aufgestellten Jahresabschluss gleichen sich weitgehend aus. Der Stichtagskurs zum 31. Dezember 2022 betrug 1,0666 US-Dollar/Euro. Für jegliche Kosten und Erträge, die nicht auf US-Dollar lauten, tragen die Kommanditisten der Investmentgesellschaft ein Währungsrisiko. Die Investmentgesellschaft war im Geschäftsjahr 2022 insgesamt nur geringen Währungsrisiken ausgesetzt, da die Einnahmen und der überwiegende Teil der Ausgaben sowie die Finanzierung in US-Dollar valutieren. Der Anleger trägt ein Wechselkursrisiko, sofern er seine Einlage aus einer nicht auf US- Dollar lautenden Währung erbringt und Rückflüsse aus dieser Vermögensanlage mit einem abweichenden Wechselkurs zurückgetauscht werden.
Wechselkursrisiko. Das Vermögen eines Fonds kann in Wertpapieren angelegt sein, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lauten. Änderungen an den Wechselkursen zwischen der Währung dieser Wertpapiere und der Basiswährung des Fonds können sich negativ auf den Fonds auswirken. Änderungen an Wechselkursen können sich zudem negativ auf Erträge auswirken, die mit diesen Anlagen erwirtschaftet werden und für die dasselbe Wechselkursrisiko gilt. Vorgehensweise für angemessen erachtet, unabhängig davon, wie lange der Fonds das Instrument gehalten hat. Diese Praxis kann auf kontinuierlicher Basis verfolgt werden, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass dies im besten Interesse der Anteilinhaber ist. Diese Vorgehensweise erhöht den Portfolioumschlag des Fonds und kann höhere Transaktionskosten verursachen. Alle potenziellen Kosten werden jedoch in die Anlageentscheidungen einbezogen, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse des Fonds sind.
Wechselkursrisiko. A. Allgemeine Aspekte, Verwaltung und Steuerung des Währungsrisikos
Wechselkursrisiko. Die Schwankungen des Wechselkurses können sich erheblich auf die Wertentwicklung bestimmter Anteilsklassen auswirken, da die Währungspositionen der Gesellschaft nicht unbedingt mit ihren Wertpapierpositionen korrelieren.
Wechselkursrisiko. Die Vermögenswerte der Teilfonds werden in Wertpapiere von Unternehmen verschiedener Länder investiert, und die Erträge gehen in unterschiedlichen Währungen ein. Der Vermögenswert aller Fonds, der in US-Dollar festgestellt wird, kann durch Wechselkursschwankungen und Devisenkontrollbestimmungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern unterliegen im Allgemeinen nicht Normen, Usancen und Offenlegungserfordernissen bei der Rechnungslegung, Prüfung und Bilanzierung, die denjenigen vergleichbar sind, die für Unternehmen in den entwickelten Ländern gelten. Ferner ist der Grad staatlicher Beaufsichtigung und Regulierung der Wertpapierbörsen, Makler und börsennotierten Unternehmen in den meisten Entwicklungsländern im Allgemeinen geringer als in Ländern mit weiter entwickelten Wertpapiermärkten. Folglich stehen Anlegern in Wertpapieren von Schwellen- bzw. Entwicklungsländern weniger veröffentlichte Informationen zur Verfügung, als es bei Anlegern in Wertpapieren von Unternehmen an den Wertpapiermärkten in Großbritannien oder den USA der Fall ist. Allerdings sind derartige Informationen, sofern sie verfügbar sind, oftmals weniger zuverlässig.