Wechselkursrisiko Musterklauseln

Wechselkursrisiko. Die Investition des Anlegers wird in Euro getätigt und die Zinsen sowie die Rückzahlung werden in Euro geschuldet. Die übliche und wesentliche Währung für einen Großteil der (Schiffsbetriebs-)Kosten und z.T. der Einnahmen der Projektinhaberin sowie für einen evtl. Veräußerungserlös des Schiffes in der internationalen Seeschifffahrt ist US-Dollar. Währungsrisiken bestehen daher hinsichtlich aller Kosten und Einnahmen der Projektinhaberin, die nicht in Euro anfallen, sowie hinsichtlich des Wertes des Schiffes. Die Projektinhaberin ist zum Abschluss von Kurssicherungsgeschäften berechtigt. Aufgrund der Entwicklung der Wechselkurse zwischen US-Dollar und Euro besteht das Risiko, dass selbst bei Eintreffen der Ertragsprognosen die zur Verfügung stehenden Beträge in Euro niedriger sind als bei der Abfassung der Prognoserechnungen angenommen. Weiter kann der Wechselkurs des US-Dollar Auswirkungen auf den Erlös aus einer etwaigen Veräußerung des Schiffes haben.
Wechselkursrisiko. Tätigt ein Fonds Anlagen in Devisengeschäfte (nach Maßgabe der Bestimmungen im jeweiligen Prospektzusatz), sodass sich das bestehende Währungsrisiko ändert, so können Wechselkursschwankungen erhebliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung des betreffenden Fonds haben, da die im Fonds gehaltenen Währungspositionen gegebenenfalls nicht mehr mit den gehaltenen Wertpapierpositionen übereinstimmen. Der Nettovermögenswert je Aktie an einem Fonds wird in der jeweiligen Basiswährung ermittelt, während die im Fonds gehaltenen Anlagen gegebenenfalls in abweichenden Währungen erworben werden. Der Nettovermögenswert eines Fonds kann sich signifikant ändern, wenn eine von der Basiswährung (auf welche die Anlagen des Fonds lauten) abweichende Währung relativ zur Basiswährung stark an Wert verliert bzw. gewinnt. Wechselkurse unterliegen in der Regel dem Prinzip von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten sowie den wahrgenommenen relativen Vorteilen von Anlagen in unterschiedlichen Ländern. Wechselkurse können auch durch unerwartete Eingriffe seitens einer Regierung oder Zentralbank oder durch Währungskontrollen und politische Entwicklungen beeinflusst werden. Darüber hinaus sind auch Transaktionen zur Währungsabsicherung, die das Währungsrisiko eines Fonds reduzieren sollen, mit gewissen anderen Risiken verbunden, wie beispielsweise das oben beschriebene Gegenparteirisiko. Auch so genannte Cross-Hedging-Transaktionen (beispielsweise die Nutzung einer Währung, die von der Währung abweicht, auf welche die abgesicherten Wertpapiere lauten) sind mit dem Risiko verbunden, dass Schwankungen im Wert der für die Absicherung verwendeten Währung nicht mit den Schwankungen im Wert der Währung korrelieren, auf welche die Wertpapiere lauten. Eine solche Konstellation könnte sowohl bei der Absicherungstransaktion als auch bei den im Fond gehaltenen Wertpapieren zu Verlusten führen. Devisenterminkontrakte bergen die Möglichkeit, dass der entsprechende Markt für bestimmte Währungen begrenzt ist, sodass bei Fälligkeit des Kontrakts kein Gegengeschäft mit dem Händler ausgehandelt werden kann. Es kann nicht garantiert werden, dass jederzeit ein Markt für Devisenterminkontrakte zur Verfügung stehen wird. Diese Faktoren beschränken die Möglichkeit der Absicherung gegen das Risiko einer Abwertung von Währungen, auf die ein erheblicher Teil der im Fonds gehaltenen Wertpapiere lauten, und diese Faktoren bestehen unabhängig von den möglichen qualitativen Ratings einzelner Wertpapiere. Devise...
Wechselkursrisiko. Investieren Investmentfonds in Wertpapiere, die in anderen Währungen als in Euro notiert sind, so können Schwankungen in den Wechselkursen den Wert der Wertpapiere und damit auch des Investmentfonds beeinflussen.
Wechselkursrisiko. Bei Veranlagung in Investmentfonds, die in einer Fremdwährung no- tieren, unterliegen diese Währungskursschwankungen, die den Wert der Fondsanteile zusätzlich beeinflussen können. Dasselbe gilt, falls Sie, soweit zulässig, für die Zahlung von Prämien oder den Erhalt von Versicherungsleistungen eine andere Währung als die Vertragswäh- rung wählen. Da Wechselkurse einer ständigen Schwankung unterlie- gen, sind kurzfristige stärkere Schwankungen nicht ausgeschlossen. Alle Währungswechsel im Rahmen des Vertrags erfolgen in Überein- stimmung mit der EU-Richtlinie 1103/97 immer über Pfund Sterling, d. h. für einen Wechsel von US-Dollar in Euro werden US-Dollar ver- kauft, um Pfund Sterling zu kaufen; die Pfund Sterling werden dann wiederum verkauft, um Euro zu kaufen: z. B. US-Dollar > Pfund Sterling > Euro Bei der Xxxx eines Fonds, dessen Währung nicht der des Vertrags entspricht, können Schwankungen von Wechselkursen zu einem An- stieg oder Fall des Vertragswerts führen. Dies bedeutet, dass der Ver- tragswert auch dann fallen kann, wenn der Preis der Anteile (in einer anderen Währung) gestiegen ist. Zusätzlich können Schwankungen von Wechselkursen selbst dann einen Anstieg oder Fall der Anteilpreise in einem Fonds verursachen, wenn die Vermögenswerte in einem Fonds in einer anderen Währung als der Fonds denominiert sind. Dadurch kann der Anteilspreis auch bei einem Anstieg der Vermögenswerte (denominiert in einer anderen Währung) sinken.
Wechselkursrisiko. Es handelt sich um eine US-Dollar-Investition, bei der die Beteiligungen der Kommanditisten und die Ausschüttungen an diese in US-Dollar erfolgen. Zudem wurden die wesentlichen Zahlungen (Kaufpreis, Finanzierung, Leasingrate) in US-Dollar vereinbart. Die Angabe von Herstellerlistenpreisen sowie von gutachterlich ermittelten Marktpreisen und Marktleasingraten von Flugzeugen erfolgt ebenfalls typischerweise in US-Dollar. Die Bewertung der Posten in dem zum Stichtag in Euro aufgestellten Jahresabschluss gleichen sich weitgehend aus. Der Stichtagskurs zum 31. Dezember 2022 betrug 1,0666 US-Dollar/Euro. Für jegliche Kosten und Erträge, die nicht auf US-Dollar lauten, tragen die Kommanditisten der Investmentgesellschaft ein Währungsrisiko. Die Investmentgesellschaft war im Geschäftsjahr 2022 insgesamt nur geringen Währungsrisiken ausgesetzt, da die Einnahmen und der überwiegende Teil der Ausgaben sowie die Finanzierung in US-Dollar valutieren. Der Anleger trägt ein Wechselkursrisiko, sofern er seine Einlage aus einer nicht auf US- Dollar lautenden Währung erbringt und Rückflüsse aus dieser Vermögensanlage mit einem abweichenden Wechselkurs zurückgetauscht werden.
Wechselkursrisiko. Das Vermögen eines Fonds kann in Wertpapieren angelegt sein, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lauten. Änderungen an den Wechselkursen zwischen der Währung dieser Wertpapiere und der Basiswährung des Fonds können sich negativ auf den Fonds auswirken. Änderungen an Wechselkursen können sich zudem negativ auf Erträge auswirken, die mit diesen Anlagen erwirtschaftet werden und für die dasselbe Wechselkursrisiko gilt. Vorgehensweise für angemessen erachtet, unabhängig davon, wie lange der Fonds das Instrument gehalten hat. Diese Praxis kann auf kontinuierlicher Basis verfolgt werden, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass dies im besten Interesse der Anteilinhaber ist. Diese Vorgehensweise erhöht den Portfolioumschlag des Fonds und kann höhere Transaktionskosten verursachen. Alle potenziellen Kosten werden jedoch in die Anlageentscheidungen einbezogen, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse des Fonds sind.
Wechselkursrisiko. A. Allgemeine Aspekte, Verwaltung und Steuerung des Währungsrisikos
Wechselkursrisiko. Die Schwankungen des Wechselkurses können sich erheblich auf die Wertentwicklung bestimmter Anteilsklassen auswirken, da die Währungspositionen der Gesellschaft nicht unbedingt mit ihren Wertpapierpositionen korrelieren.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.