Common use of Wegfall der Haftungsreduzierung Clause in Contracts

Wegfall der Haftungsreduzierung. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges entfällt sämtlicher Versicherungsschutz! a) Der Mieter haftet - auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung - in vollem Umfang für alle Schäden, wenn er eine der ihm in Abschnitt III. dieser Bedingungen auferlegten Verpflichtungen verletzt. Dies gilt insbesondere, - wenn der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte bzw. nicht zur Führung des Fahrzeuges berechtigte Person überlässt; - bei Führen des Fahrzeuges durch den Lenker auch schon bei geringster Beeinflussung durch berauschende oder narkotisierende Mittel; - wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde; - bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug. - bei vertragswidrigem Verlassen der Unfallstelle bzw. vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei, auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist; b) Der Mieter haftet trotz vereinbarter Haftungsreduzierung für den Schaden über die Haftungsbegrenzung hinaus, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Fahrzeuges unter die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Das Maß der Haftung bestimmt sich in solchen Fällen nach der Schwere des Verschuldens analog § 81 Abs. 2 VVG. Bei Vorsatz haftet der Mieter analog § 81 Abs. 1 VVG unbegrenzt. c) Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Der Mieter haftet daher unbeschadet seiner Verpflichtung zur Fortentrichtung des Mietzinses uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer eintreten. d) Bei Anmietung von LKW, Transportern und Kleinbussen haftet der Mieter auch bei vereinbarter Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, welche durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen und -breiten sowie infolge nicht ausreichend gesicherter Ladung eintreten, ferner bei LKW für alle Schäden an Aufbau und Anbauten (Spiegel, Plane, Koffer, Hebebühne).

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Samples: Vermietvertrag, Mietvertrag

Wegfall der Haftungsreduzierung. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges entfällt sämtlicher Versicherungsschutz! a) Der Mieter haftet - auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung - in vollem Umfang für alle Schäden, wenn er eine der ihm in Abschnitt III. dieser Bedingungen auferlegten Verpflichtungen verletzt. Dies gilt insbesondere, - wenn der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte bzw. nicht zur Führung des Fahrzeuges berechtigte Person überlässt; - bei Führen des Fahrzeuges durch den Lenker auch schon bei geringster Beeinflussung durch berauschende be- rauschende oder narkotisierende Mittel; - wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde; - bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug. - bei vertragswidrigem Verlassen der Unfallstelle bzw. vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei, auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden Fremd- schaden sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist; b) Der Mieter haftet trotz vereinbarter Haftungsreduzierung ohne Einschränkung für den Schaden über die Haftungsbegrenzung hinausvorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, auch wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt eine Haftungsreduzierung vereinbart hat. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Fahrzeuges unter die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Das Maß der Haftung bestimmt sich in solchen Fällen nach der Schwere des Verschuldens analog § 81 Abs. 2 VVG. Bei Vorsatz haftet der Mieter analog § 81 Abs. 1 VVG unbegrenzt. c) Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Der Mieter haftet daher unbeschadet seiner Verpflichtung zur Fortentrichtung des Mietzinses uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer eintreten. d) Bei Anmietung von LKW, Transportern und Kleinbussen haftet der Mieter auch bei vereinbarter Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, welche durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen Durchfahrts- höhen und -breiten sowie infolge nicht ausreichend gesicherter Ladung eintreten, ferner bei LKW für alle Schäden an Aufbau und Anbauten (Spiegel, Plane, Koffer, Hebebühne).

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Samples: Rental Agreement

Wegfall der Haftungsreduzierung. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges entfällt sämtlicher Versicherungsschutz! a) Der Mieter haftet - auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung - in vollem Umfang für alle Schäden, wenn er eine der ihm in Abschnitt III. dieser Bedingungen auferlegten Verpflichtungen verletzt. Dies gilt insbesondere, - wenn der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte bzw. nicht zur Führung des Fahrzeuges berechtigte Person überlässt; - bei Führen des Fahrzeuges durch den Lenker auch schon bei geringster Beeinflussung durch berauschende oder narkotisierende Mittel; - wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde; - bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug. Fahrzeug; - bei vertragswidrigem Verlassen der Unfallstelle bzw. vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei, auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist;. b) Der Mieter haftet trotz vereinbarter Haftungsreduzierung für den Schaden über die Haftungsbegrenzung hinaus, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Fahrzeuges unter die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Das Maß der Haftung bestimmt sich in solchen Fällen nach der Schwere des Verschuldens analog § 81 Abs. 2 VVG. Bei Vorsatz haftet der Mieter analog § 81 Abs. 1 VVG unbegrenzt. c) Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Der Mieter haftet daher unbeschadet seiner Verpflichtung zur Fortentrichtung des Mietzinses uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer eintreten. d) Bei Anmietung von LKW, Transportern und Kleinbussen haftet der Mieter auch bei vereinbarter Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, welche durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen und -breiten sowie infolge nicht ausreichend gesicherter Ladung eintreten, ferner bei LKW für alle Schäden an Aufbau und Anbauten (Spiegel, Plane, Koffer, Hebebühne).

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Samples: Mietvertrag