Common use of Wegfall der Versicherungsfähigkeit Clause in Contracts

Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich dieses Tarifes zum Ende des Monats, in dem die Versiche- rungsfähigkeit entfällt. Der Versicherer ist berechtigt, über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

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Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Das Versicherungsverhältnis Versicherungsverhält- nis endet hinsichtlich dieses Tarifes zum Ende des Monats, in dem die Versiche- rungsfähigkeit Versicherungsfähigkeit entfällt. Der Versicherer ist berechtigt, über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

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Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Das Versicherungsverhältnis Versicherungsverhält- nis endet hinsichtlich dieses Tarifes zum Ende des Monats, in dem die Versiche- rungsfähigkeit Versicherungsfähigkeit entfällt. Der Versicherer ist berechtigt, über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einen entsprechenden Nachweis Nach- weis zu verlangen.

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Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer Versiche- rer unverzüglich anzuzeigen. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich dieses Tarifes zum Ende des Monats, in dem die Versiche- rungsfähigkeit Versicherungsfähigkeit entfällt. Der Versicherer Ver- sicherer ist berechtigt, über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einen entsprechenden entspre- chenden Nachweis zu verlangen.

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Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer Versi- cherer unverzüglich anzuzeigen. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich dieses Tarifes zum Ende des Monats, in dem die Versiche- rungsfähigkeit Versicherungsfähigkeit entfällt. Der Versicherer ist berechtigt, über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

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Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich dieses Tarifes bei Wegfall einer der Vo- raussetzungen für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Versiche- rungsfähigkeit entfällt. Der Versicherer ist berechtigt, über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einen entsprechenden Nachweis zu verlangenVoraussetzung weggefallen ist.

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