Wegfall der Wartezeit Musterklauseln

Wegfall der Wartezeit. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertrags- verhältnis lückenlos an das des Vorversicherers anschließt.
Wegfall der Wartezeit. Die Wartezeit entfällt, sofern eine Vorversicherung bestanden hat und diese ohne zeitliche Unterbre- chung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird. Voraussetzung ist, dass über den vorherigen Vertrag Versicherungsschutz für Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Kolik bestanden hat.
Wegfall der Wartezeit. In folgenden Fällen entfällt die Wartezeit: - Verletzung Ihres Tieres, die durch ein plötzliches äußeres Ereignis/Trauma verursacht wird - Im Falle der direkten Übertragung einer gleichwertigen Versicherungsdeckung von einer anderen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Versicherungsnehmer bei Agria, vorausgesetzt, dass der Belang dort versichert gewesen wäre. - In Deutschland geborene Xxxxxx, die in einem dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossenen Zuchtverein registriert sind und innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten, versichert werden. Zudem muss ein Attest eines deutschen Tierarztes vorliegen, das zum Zeitpunkt der Übergabe an den Welpenkäufer nicht älter als 14 Tage ist. Agria Hund - In Deutschland geborene Xxxxxxxxxxxx, die beim 1. Deutschen Edelkatzenzüchter-Verband e. V. (1.DEKZV e. V.) oder einem anderen von Agria zugelassenen Verband registriert sind, die innerhalb von 10 Tagen ab Geburtsdatum, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten versichert werden. Zudem muss ein Attest eines deutschen Tierarztes vorliegen, das zum Zeitpunkt der Übergabe an den Welpenkäufer nicht älter als 14 Tage ist. - Wenn die Versicherung am selben Tag oder am Tag nach der Geburt für Welpen/Kätzchen abgeschlossen wird, deren Mutter eine aktuelle Agria Zucht Krankenzusatzversicherung hat. - Die Versicherung ist auch wartezeitfrei, wenn sie im Alter von 6 Wochen einschließlich des Tages der Geburt, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten, für den Welpen/ den Katzenwelpen abgeschlossen wird, dessen Mutter eine aktuelle Agria Zucht Krankenzusatzversicherung hat.
Wegfall der Wartezeit 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.