Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. (1) Der Umgang mit den DATEN des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter erfolgt aus- schließlich im Rahmen der vorstehend getroffenen Vereinbarungen oder nach Weisung (in Text- oder Schriftform) des Verantwortlichen (Vgl. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). (2) Der Verantwortliche behält sich im Rahmen der im vorliegenden Vertrag getroffenen Regelungen, ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Ausgenommen von dieser Regel sind Sachverhalte, in denen dem Auftragsverarbeiter eine Verarbei- tung aus gesetzlichen Gründen zwingend auferlegt wird. (3) Die Weisungen des Verantwortlichen werden von ihm dokumentiert und dem Auftragsverarbeiter unmittelbar nach erfolgter Dokumentation, auf Anfrage als Kopie zur Verfügung gestellt. (4) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind grundsätzlich von der Weisungsbefugnis des Verantwortlichen gedeckt. Sie sind entsprechend zu dokumentieren. Bei einer vom Auftragsverarbeiter als wesentlich angesehenen Auftragsänderung- bzw. Erweiterung, steht ihm ein Widerspruchsrecht zu. (5) Sollte der Verantwortliche trotz eines vom Auftragsverarbeiter erhobenen Widerspruchs auf die Befolgung der von ihm erteilten Weisung bestehen, so ist die vom Auftragsverarbeiter widersprochene Änderung als wichtiger Grund anzusehen, der zur fristlosen Kündigung des von der Weisung betroffe- nen Teils des vorliegenden Vertrags inkl. der betroffenen Bestandteile des entsprechenden HAUPT- VERTRAGS berechtigt. (6) Mündlich erteilte Weisungen wird der Verantwortliche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der Auftragsverarbeiter notiert sich Datum, Uhrzeit und Name der weisungser- teilenden Person. Ferner auch den Grund dafür, weshalb die Weisung des Verantwortlichen nicht in Schrift- bzw. Textform erfolgte. (7) Weisungsberechtigte Personen des Verantwortlichen sind: Geschäftsführung Linienverantwortliche der jeweiligen Fachbereiche und Standorte
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. (1) 9.1. Der Umgang mit den DATEN des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter Daten erfolgt aus- schließlich ausschließlich im Rahmen der vorstehend getroffenen Vereinbarungen oder in dem zu Grunde liegenden Vertrag und diesem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und nach dokumentierter Weisung (in Text- oder Schriftform) des Verantwortlichen (Vglvon dem Verantwortlichen. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Der Verantwortliche behält sich im Rahmen der im vorliegenden Vertrag in dieser Vereinba- rung getroffenen Regelungen, Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren Verfah- ren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Ausgenommen von dieser Regel sind Sachverhalte, in denen dem Auftragsverarbeiter eine Verarbei- tung aus gesetzlichen Gründen zwingend auferlegt wird.
(3) Die Weisungen des Verantwortlichen werden von ihm dokumentiert und dem Auftragsverarbeiter unmittelbar nach erfolgter Dokumentation, auf Anfrage als Kopie zur Verfügung gestellt.
(4) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes Ver- arbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind grundsätzlich von der Weisungsbefugnis gemeinsam abzustimmen und zu dokumen- tieren.
9.2. Auskünfte an Dritte darf EUROBASE nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen gedeckt. Sie sind entsprechend zu dokumentieren. Bei einer vom Auftragsverarbeiter als wesentlich angesehenen Auftragsänderung- bzw. Erweiterung, steht ihm ein Widerspruchsrecht zuerteilen.
(5) Sollte der 9.3. Der Verantwortliche trotz eines vom Auftragsverarbeiter erhobenen Widerspruchs auf die Befolgung der von ihm erteilten Weisung bestehen, so ist die vom Auftragsverarbeiter widersprochene Änderung als wichtiger Grund anzusehen, der zur fristlosen Kündigung des von der Weisung betroffe- nen Teils des vorliegenden Vertrags inkl. der betroffenen Bestandteile des entsprechenden HAUPT- VERTRAGS berechtigt.
(6) Mündlich erteilte wird mündliche Weisungen wird der Verantwortliche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der Auftragsverarbeiter notiert sich DatumEUROBASE verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht be- rechtigt, Uhrzeit sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Name der weisungser- teilenden PersonDuplikate werden ohne Wissen von des Verantwortli- chen nicht erstellt. Ferner auch den Grund dafürHiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, weshalb soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die Weisung des Verantwortlichen nicht in Schrift- bzw. Textform erfolgteim Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
(7) 9.4. Die vorstehenden Beschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 bezüglich der Verarbeitung personenbezoge- ner Daten gelten nur, sofern EUROBASE nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem EUROBASE unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt EUROBASE dem Verantwortli- chen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine sol- che Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
9.5. EUROBASE hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Wei- sung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. EUROBASE ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird. Name Funktion Telefon / E-Mail-Adresse
9.6. Bezüglich der Weisungsbefugnis wird Folgendes vereinbart: Weisungsberechtigte Personen des Verantwortlichen sind: Geschäftsführung Linienverantwortliche der Weisungsempfänger beim Auftragsverarbeiter sind: Name Funktion Telefon / E-Mail-Adresse Xxxxx Xxxxxx Geschäftsführer/ Managing Director Tel. +000 00 00 00 – 35, xx@xxxxxxxx.xx
9.7. Die Parteien verpflichten sich, bei Wechsel oder längerfristiger Verhinderung des jeweiligen Fachbereiche und StandorteAnsprech- partners unverzüglich schriftlich einen Nachfolger bzw. Vertreter zu benennen.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. (1) 9.1. Der Umgang mit den DATEN des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter Daten erfolgt aus- schließlich ausschließlich im Rahmen der vorstehend getroffenen Vereinbarungen oder in dem zu Grunde liegenden Vertrag und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und nach dokumentierter Weisung (in Text- oder Schriftform) des Verantwortlichen (Vglvon dem Verantwortlichen. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Der Verantwortliche behält behalt sich im Rahmen der im vorliegenden Vertrag in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen, Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Ausgenommen von dieser Regel sind Sachverhalte, in denen dem Auftragsverarbeiter eine Verarbei- tung aus gesetzlichen Gründen zwingend auferlegt wird.
(3) Die Weisungen des Verantwortlichen werden von ihm dokumentiert und dem Auftragsverarbeiter unmittelbar nach erfolgter Dokumentation, auf Anfrage als Kopie zur Verfügung gestellt.
(4) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind grundsätzlich von der Weisungsbefugnis gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.
9.2. Auskünfte an Dritte darf COMCODIX nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen gedeckt. Sie sind entsprechend zu dokumentieren. Bei einer vom Auftragsverarbeiter als wesentlich angesehenen Auftragsänderung- bzw. Erweiterung, steht ihm ein Widerspruchsrecht zuerteilen.
(5) Sollte der 9.3. Der Verantwortliche trotz eines vom Auftragsverarbeiter erhobenen Widerspruchs auf die Befolgung der von ihm erteilten Weisung bestehen, so ist die vom Auftragsverarbeiter widersprochene Änderung als wichtiger Grund anzusehen, der zur fristlosen Kündigung des von der Weisung betroffe- nen Teils des vorliegenden Vertrags inkl. der betroffenen Bestandteile des entsprechenden HAUPT- VERTRAGS berechtigt.
(6) Mündlich erteilte wird mündliche Weisungen wird der Verantwortliche unverzüglich schriftlich oder per E-E- Mail (in Textform) bestätigen. Der Auftragsverarbeiter notiert sich DatumCOMCODIX verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, Uhrzeit sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Name der weisungser- teilenden Person. Ferner auch den Grund dafür, weshalb die Weisung Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
9.4. Die vorstehenden Beschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten nur, sofern COMCODIX nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem COMCODIX unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in Schrift- einem solchen Fall teilt COMCODIX dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
9.5. COMCODIX hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. COMCODIX ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
9.6. Bezüglich der Weisungsbefugnis wird Folgendes vereinbart: Die Parteien verpflichten sich, Ansprechpartner für die Weisungen im Nachgang gesondert zu benennen. Bei Wechsel oder längerfristiger Verhinderung des jeweiligen Ansprechpartners haben die Parteien unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format einen Nachfolger bzw. Textform erfolgte.
(7) Vertreter zu benennen, wobei die Benennung nicht zwingend namentlich zu erfolgen hat, sondern sich auf eine bestimmte Funktion im Unternehmen beziehen kann, z.B. den Leiter der IT-Abteilung. Mitglieder der Geschäftsführung sind stets weisungsbefugt bzw. zuständige Weisungsempfänger. Weisungsberechtigte Personen des Verantwortlichen sind: Geschäftsführung Linienverantwortliche der Name Funktion Telefon / E-Mail-Adresse Weisungsempfänger bei COMCODIX sind: Name Funktion Telefon / E-Mail-Adresse Xxxxx Xxxxxxxx Geschäftsführer +00 000 000000 xx@xxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Serveradministration +00 000 000000 xx@xxxxxxxx.xx
9.7. Die Parteien verpflichten sich, bei Wechsel oder längerfristiger Verhinderung des jeweiligen Fachbereiche und StandorteAnsprechpartners unverzüglich schriftlich einen Nachfolger bzw. Vertreter gemäß den Vereinbarungen in Ziffer 9.6 zu benennen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. (1) 9.1. Der Umgang mit den DATEN des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter Daten erfolgt aus- schließlich ausschließlich im Rahmen der vorstehend getroffenen Vereinbarungen oder in dem zu Grunde liegenden Vertrag und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und nach dokumentierter Weisung (in Text- oder Schriftform) des Verantwortlichen (Vglvon dem Ver- antwortlichen. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Der Verantwortliche behält sich im Rahmen der im vorliegenden Vertrag in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen, Auftragsbe- schreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Ausgenommen von dieser Regel sind Sachverhalte, in denen dem Auftragsverarbeiter eine Verarbei- tung aus gesetzlichen Gründen zwingend auferlegt wird.
(3) Die Weisungen des Verantwortlichen werden von ihm dokumentiert und dem Auftragsverarbeiter unmittelbar nach erfolgter Dokumentation, auf Anfrage als Kopie zur Verfügung gestellt.
(4) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen Verfahrensän- derungen sind grundsätzlich von der Weisungsbefugnis gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.
9.2. Auskünfte an Dritte darf DIGMED nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen gedeckt. Sie sind entsprechend zu dokumentieren. Bei einer vom Auftragsverarbeiter als wesentlich angesehenen Auftragsänderung- bzw. Erweiterung, steht ihm ein Widerspruchsrecht zuerteilen.
(5) Sollte der 9.3. Der Verantwortliche trotz eines vom Auftragsverarbeiter erhobenen Widerspruchs auf die Befolgung der von ihm erteilten Weisung bestehen, so ist die vom Auftragsverarbeiter widersprochene Änderung als wichtiger Grund anzusehen, der zur fristlosen Kündigung des von der Weisung betroffe- nen Teils des vorliegenden Vertrags inkl. der betroffenen Bestandteile des entsprechenden HAUPT- VERTRAGS berechtigt.
(6) Mündlich erteilte wird mündliche Weisungen wird der Verantwortliche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der Auftragsverarbeiter notiert sich DatumDIGMED verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, Uhrzeit sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Name der weisungser- teilenden Person. Ferner auch den Grund dafür, weshalb die Weisung Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht in Schrift- bzwerstellt. Textform erfolgteHiervon ausge- nommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung er- forderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
(7) 9.4. Die vorstehenden Beschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten nur, sofern DIGMED nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem DIGMED unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt DIGMED dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öf- fentlichen Interesses verbietet.
9.5. DIGMED hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn DIGMED der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. DIGMED ist berechtigt, die Durchführung der entsprechen- den Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
9.6. Bezüglich der Weisungsbefugnis wird Folgendes vereinbart: Weisungsberechtigte Personen des Verantwortlichen sind: Geschäftsführung Linienverantwortliche der Weisungsempfänger bei DIGMED sind: Xxx Xxxxxx head of sales +49 40 / 226 344 300 xxxxx@xxxxxx.xx
9.7. Die Parteien verpflichten sich, bei Wechsel oder längerfristiger Verhinderung des jeweiligen Fachbereiche und StandorteAnsprechpartners unverzüglich schriftlich einen Nachfolger bzw. Vertreter zu benennen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung