Rechte und Pflichten des Verantwortlichen Musterklauseln

Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. 2.1. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (siehe Artikel 24 DSGVO), zwingender europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften zum Datenschutz und des Verarbeitungsvertrags - Portal erfolgt.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO) Die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und diesem Vertrag. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragsverarbeiters durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO unterstützt der Verantwortliche den Auftragsver- arbeiter in einem angemessenen Umfang.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Weisungsrecht BRUNATA-METRONA und jede der BRUNATA-METRONA unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, werden diese Daten im Hinblick auf die Zwecke der Verarbeitung, die relevanten Verarbeitungsschritte und die Verwendung, ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers verarbeiten. Die Weisungen sind durch den bestellten Verwalter in Textform oder durch eine vom Auftraggeber gesondert benannte Person gegenüber BRUNATA-METRONA zu erteilen. Die Kontaktdaten der gesondert benannten Person sind BRUNATA-METRONA mitzuteilen und als dann zu ergänzende Anlage zu dokumentieren. BRUNATA-METRONA hat das Recht, aber nicht die Pflicht, Weisungen auf eine mögliche Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Hiervon abgesehen wird BRUNATA-METRONA den Auftraggeber unverzüglich informieren, falls BRUNATA-METRONA der Auffassung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. IV.1 Auftrag. Der Verantwortliche ist ein Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO und hat die Verarbeiterin mit der Verarbeitung der Daten beauftragt. § IV.2 Informationsrecht. Der Verantwortliche hat das Recht, alle zum Nachweis der Einhaltung der in Art. IV genannten Pflichten des Verarbeiters notwendigen Informationen zu erhalten und Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, selbst oder durch einen beauftragten Prüfer, durchzuführen.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. 1. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung, den geltenden Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten und den Klauseln erfolgt.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Den gesetzlichen Regelungen folgend, bleibt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung der Verantwortli- che weiterhin für die ordnungsgemäße Verarbeitung der DATEN durch den Auftragsverarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 DSGVO). Diesbezüglich obliegen ihm insbesondere auch die nachfolgend dargestellten (generel- len) gesetzlichen Pflichten, bei deren Erfüllung wie in Ziffer 4.2 ff. dargestellt, der Auftragsverarbeiter im erforderlichen Umfang mitwirken muss.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und dieser Vereinbarung.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragsverarbeiter. Dem Auftragsverarbeiter steht nach Ziff. 4 Abs. 5 das Recht zu, den Verantwortlichen darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Wei- sung ist.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen a. Der Verantwortliche bleibt die für die Verarbeitung der Personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle.