Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragsverarbeiter. Dem Auftragsverarbeiter steht nach Ziff. 4 Abs. 5 das Recht zu, den Verantwortlichen darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Wei- sung ist.
(2) Der Verantwortliche ist für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auf- tragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffe- ne ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragsverarbeiter geltend machen.
(3) Der Verantwortliche hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragsverarbeiter zu erteilen. Weisungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.
(4) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter entstehen, bleiben unberührt.
(5) Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter feststellt.
(6) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Verantwortlichen geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Verantwortliche für deren Einhaltung verantwortlich.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO) Die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und diesem Vertrag. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragsverarbeiters durch eine be- troffene Person nach Art. 82 DSGVO unterstützt der Verantwortliche den Auftragsverar- beiter in einem angemessenen Umfang.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. (1) [Zulässigkeit der Datenverarbeitung] Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbei- tung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen ist allein der Verantwortliche verantwortlich. Der Verantwortliche wird in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen (z.B. durch Einholung von Einwilligungserklä- rungen) geschaffen werden, damit der Auftragsverarbeiter die vereinbarten Leistungen auch in- soweit rechtsverletzungsfrei erbringen kann.
(2) [Weisungen] Der Auftragsverarbeiter wird personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Wei- sung des Verantwortlichen — auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation — verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anfor- derungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(3) [Ausgleich Mehrleistung] Soweit im Hauptvertrag Vereinbarungen zu Leistungsänderungen ge- troffen wurden, gehen diese den Regelungen in diesem Absatz vor. Soweit keine Vereinbarung zu Leistungsänderungen im Hauptvertrag getroffen wurde, werden Weisungen und Maßnahmen, die eine Abweichung zu den in diesem AV-Vertrag oder im Hauptvertrag festgelegten Leistungen darstellen, als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Zusätzliche Weisungen und Maßnah- men, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind –soweit nicht ausdrück- lich anders vereinbart- bei Mehraufwand für den Auftragsverarbeiter gesondert zu vergüten. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über eine angemessene Vergütung gesondert ver- ständigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Auftragsverarbeiter für Unter- stützungsleistungen nach Ziffer 3 (4), (5) und Ziffer 4 (3), (4) dieses AV-Vertrages eine gesonderte Vergütung verlangen.
(5) [Überprüfungen, Inspektionen] Der Verantwortliche kann auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der in diesem AV-Vertrag niedergelegten Pflichten durch die Einholung von Auskünften und Abfrage von Nachweisen beim Auftragsverarbeiter in Form von marktüblichen Zertifizierungen und / oder Eigenerklärungen des Auftragsverarbeiters kontrol- lieren.
(6) [Unter...
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. 1. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung, den geltenden Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten und den Klauseln erfolgt.
2. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche hat das Recht und die Pflicht, Entscheidungen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen.
3. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist unter anderem dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenverarbeiter durchführen soll, auf einer rechtlichen Grundlage erfolgt.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. 2.1. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (siehe Artikel 24 DSGVO), zwingender europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften zum Datenschutz und des Verarbeitungsvertrags - Portal erfolgt.
2.2. Der Verantwortliche hat das Recht und die Pflicht, Entscheidungen in Bezug auf die Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die dafür verwendeten Mittel zu treffen.
2.3. Sofern der Verantwortliche für die Verarbeitung (oder einen Teil davon) für den Verantwortlichen im Zusammenhang mit dem Portal nicht als für die Verarbeitung Verantwortlicher, sondern als Verarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutz- Rechtsvorschriften zu betrachten ist, hat der Verantwortliche sicherzustellen, dass er über die für die Nutzung des Portals in Bezug auf die betreffende Verarbeitung erforderliche Einwilligung verfügt. In Bezug auf eine solche Verarbeitung gilt der Verarbeiter als Auftragsverarbeiter. Die Bestimmungen des Verarbeitungsvertrags - Portal gelten in diesem Fall mutatis mutandis.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. 2.1. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (siehe Artikel 24 DSGVO), zwingender europäischer oder nationaler Rechtsvorschriften zum Datenschutz und des Verarbeitungsvertrags - Übermittlung erfolgt.
2.2. Der Verantwortliche hat das Recht und die Pflicht, Entscheidungen in Bezug auf die Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die dafür verwendeten Mittel zu treffen.
2.3. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden garantiert der Verantwortliche die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Insbesondere garantiert der Verantwortliche, dass für die Übermittlung eine gültige Einwilligung der Kunden vorliegt. Der Verantwortliche stimmt ausdrücklich zu, dass er den Verarbeiter für sämtliche Schäden, die dieser infolge einer Nichteinhaltung dieses Artikels erleidet, schadlos hält.
2.4. Sofern der Verantwortliche für die Übermittlung (oder einen Teil davon) nicht als für die Verarbeitung Verantwortlicher, sondern als Verarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutz-Rechtsvorschriften zu betrachten ist, hat der Verantwortliche sicherzustellen, dass er über die für die Übermittlung erforderliche Einwilligung verfügt. In Bezug auf eine solche Verarbeitung gilt der Verarbeiter als Auftragsverarbeiter. Die Bestimmungen des Verarbeitungsvertrags - Übermittlung gelten in diesem Fall mutatis mutandis.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. 6.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie zur Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Verantwortliche zuständig und somit für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
6.2. Der Verantwortliche ist berechtigt, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind auf Verlangen des Verantwortlichen unverzüglich vom Auftragsverarbeiter schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu bestätigen.
6.3. Soweit es der Verantwortliche für erforderlich hält, können weisungsberechtigte Personen benannt werden. Diese wird der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter schriftlich oder in Textform mitteilen. Für den Fall, dass sich diese weisungsberechtigten Personen bei dem Verantwortlichen ändern, wird dies dem Auftragsverarbeiter unter Benennung der jeweils neuen Person schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
6.4. Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter festgestellt werden.
6.5. Der Verantwortliche ist berechtigt, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten von der Einhaltung der beim Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu überzeugen. Der Verantwortliche kann diese Kontrolle auch durch einen Dritten durchführen lassen.
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung alleine verantwortlich und wird dementsprechende Rechtsgrundla- gen (auch nach nationalem Recht) prüfen und Zustimmungen oder Einwilligungen einholen. Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in angemessenem Umfang selbst oder durch beauftragte, zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte, gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu überprüfen:
Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und dieser Vereinbarung.