Weisungsrecht von SPS. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die technischen, organisatorischen und administrativen Weisungen und Anleitungen von SPS sowie der Ter- minal- bzw. Infrastrukturlieferanten zu beachten. SPS tritt auch als Vermittler für andere Acquirer und Infrastrukturanbieter auf und vermittelt dabei deren Verträge in deren Namen, Risiko und auf deren Rechnung. Vertragsparteien für die so erbrachten Leistungen sind der jeweilige Leistungserbringer und der Vertragspartner.
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Weisungsrecht von SPS. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die technischen, organisatorischen und administrativen Weisungen und Anleitungen von der SPS sowie und der Ter- minal- Terminal- bzw. Infrastrukturlieferanten Systemlieferanten zu beachten. SPS tritt auch als Vermittler für andere Acquirer und Infrastrukturanbieter auf und vermittelt dabei deren Verträge in deren Namen, Risiko und auf deren Rechnung. Vertragsparteien für die so erbrachten Leistungen sind der jeweilige Leistungserbringer und der Vertragspartner.
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Weisungsrecht von SPS. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die technischen, organisatorischen und administrativen Weisungen und Anleitungen von SPS sowie der Ter- minal- bzw. Infrastrukturlieferanten zu beachten. SPS tritt auch als Vermittler für andere Acquirer und Infrastrukturanbieter auf und vermittelt dabei deren Verträge in deren Namen, Risiko und auf deren Rechnung. Vertragsparteien für die so erbrachten Leistungen sind der jeweilige Leistungserbringer und der Vertragspartner.
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Weisungsrecht von SPS. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die technischen, organisatorischen und administrativen Weisungen und Anleitungen von SPS sowie der Ter- minal- bzw. Infrastrukturlieferanten zu beachten. SPS tritt auch als Vermittler für andere Acquirer und Infrastrukturanbieter auf und vermittelt dabei deren Verträge in deren Namen, Risiko und auf deren Rechnung. Vertragsparteien für die so erbrachten Leistungen sind der jeweilige Leistungserbringer und der Vertragspartner.Vertragspartner.
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