Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall Musterklauseln

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden Kosten erstattet
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall weder am Scha- dentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden oder im Falle des Diebstahls, erstattet der Versicherer für den Versicherungsnehmer und die berechtigten Insassen die Kosten für:
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Ist der versicherte Pkw nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und kann dieser weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden oder wurde er gestohlen, werden die folgenden Kosten -soweit die Leistungen nicht aus einem anderen Vertrag erlangt werden können- erstattet: - für die Fahrt vom Schadensort zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder für die Fahrt vom Schadensort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereiches gemäß Ziffer A.1.4.1AKB; - für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht in der in Satz 1 angegeben Zeit fahrbereit gemacht werden kann; - für die Rückfahrt zum Schadensort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde. Direktion Heilbronn · Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft · Xxxxxxxxxx 00-00 · 00000 Xxxxxxxxx · Xxxxxxxx 00 00 · 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 0000 000-0 · Telefax: +00 0000 000-000 · Sitz der Gesellschaft: Heilbronn · Amtsgericht Stuttgart HRB 100177 Unsere weiteren gesellschaftsrechtlichen Daten finden Sie unter xxx.xxxxx.xx Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. Die Gesamtleistung der Ziffern 2.2.2 und 2.2.3 ist pro Schadenfall auf 500 EUR begrenzt..
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Ist das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, organisiert die ACV- Wohnmobil-Notrufzentrale die Weiter- oder Rückfahrt für Sie. Folgende Kosten werden erstattet:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.