Common use of Weiterbildungsförderung Clause in Contracts

Weiterbildungsförderung. 23.1 Die dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden richten ihr Interesse auf die Entwicklung ihres gesamten Branchenbereiches. Perma- nente Weiterbildung ist Teil des beruflichen und privaten Lebens. 23.2 Damit dieses permanente Weiterbildung nicht nur auf die Freizeit des Arbeitnehmenden fällt, vereinbaren die Vertragsparteien fol- gendes: Die Arbeitnehmenden haben das Recht auf drei bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen Weiterbildung. 23.3 Die Regelung von Art. 23.2 GAV gilt insbesondere für Kurse, Semina- re und andere Bildungsveranstaltungen, welche durch eine der Ver- tragsparteien oder durch die PK oder die PLK durchgeführt werden. 23.4 Der Zeitpunkt solcher Absenzen im Betrieb gemäss Art. 23.2 GAV wird zwischen den Arbeitnehmenden und dem Vorgesetzten vereinbart. 23.5 Die Arbeitnehmenden haben in den Fragen der Weiterbildung ein Mitspracherecht, betreffs Inhalt, Xxxx und Zeit.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Weiterbildungsförderung. 23.1 Die dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden richten ihr Interesse auf die Entwicklung ihres gesamten Branchenbereiches. Perma- nente Weiterbildung ist Teil des beruflichen und privaten Lebens. 23.2 Damit dieses permanente Weiterbildung nicht nur auf die Freizeit des Arbeitnehmenden fällt, vereinbaren die Vertragsparteien fol- gendes: Die Arbeitnehmenden haben das Recht auf drei fünf bezahlte Arbeitstage Arbeits- tage pro Kalenderjahr zur beruflichen WeiterbildungWeiterbildung oder zur Weiterbildung zur Ausübung von Funktionen der Sozialpartner- schaft. 23.3 Die Regelung von Art. 23.2 GAV gilt insbesondere für Kurse, Semina- re und andere Bildungsveranstaltungen, welche durch eine der Ver- tragsparteien oder durch die PK oder die PLK durchgeführt werden. 23.4 Der Zeitpunkt solcher Absenzen im Betrieb gemäss Art. 23.2 GAV wird zwischen den Arbeitnehmenden und dem Vorgesetzten vereinbart. 23.5 Die Arbeitnehmenden haben in den Fragen der Weiterbildung ein Mitspracherecht, betreffs Inhalt, Xxxx und Zeit.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag

Weiterbildungsförderung. 23.1 22.1 Die dem GAV LGAV unterstellten Arbeitnehmenden richten ihr Interesse auf die Entwicklung ihres gesamten Branchenbereiches. Perma- nente Weiterbildung ist Teil des beruflichen und privaten Lebens. 23.2 Damit dieses permanente Weiterbildung nicht nur auf die Freizeit des Arbeitnehmenden fällt, vereinbaren die Vertragsparteien fol- gendes: Die Arbeitnehmenden haben das Recht auf Arbeitnehmer erhalten bis drei bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen Jahr für die Aus- und Weiterbildung, sofern sie davon nachgewiesen Gebrauch machen. 23.3 Die Regelung von Art. 23.2 GAV gilt 22.2 Anspruchsberechtigt sind insbesondere für Kurse, Semina- re die von den ver- tragsunterzeichnenden Arbeitnehmer- und andere Bildungsveranstaltungen, welche durch eine der Ver- tragsparteien oder durch die PK oder die PLK Arbeitgeberorganisa- tionen angeboten bzw. durchgeführt werden. 23.4 Der Zeitpunkt solcher Absenzen im Betrieb gemäss Art22.3 Die auszuwählenden Kurse werden rechtzeitig und in gegenseiti- ger Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festge- legt. 23.2 GAV wird zwischen den Arbeitnehmenden und Die Arbeitnehmer verpflichten sich, die entsprechenden Kurse, sofern sie für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind, in Absprache mit dem Vorgesetzten vereinbartArbeitgeber zu besuchen. 23.5 22.4 Die Arbeitnehmenden haben Weiterbildungsinhalte und die Kostenregelung sind in den Fragen An- hang 11 LGAV geregelt. Die PLKM regelt Ausnahmefälle oder Meinungsdifferenzen in der Weiterbildung ein Mitspracherecht, betreffs Inhalt, Xxxx und ZeitAuslegung.

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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen , Schmiede Und Stahlbaugewerbe