Weitere Leistungen nach der Abnahme. Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. Sonstige Leistungen nach der Abnahme Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. .
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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag
Weitere Leistungen nach der Abnahme. Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1 (Angebotsaufforderung) weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB. Sonstige Leistungen nach der Abnahme Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. .Nr.1 (Angebotsaufforderung).
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Samples: Systemvertrag