Weitere Produkte Musterklauseln

Weitere Produkte. Zusätzlich besteht derzeit ein laufendes öffentliches Angebot i.Z.m. dem oben beschriebenen Index- Produkt. Für Details hierzu siehe "Kapitel 3, 3.1. Übersicht über ausgegebene Veranlagungen und Wertpapiere".
Weitere Produkte. Für die folgenden „Managed-Services“ gelten die folgenden Monatspauschalen (Leistungsbeschreibung siehe unten in den ASB, Ziffer 3.3): • Server-Betriebsunterstützung (pro Betriebssystem-Instanz): • Server-Monitoring: 35,00 € (kontinuierliche Überwachung wichtiger Dienste und Parameter) • Patch-Management: 25,00 € (regelmäßige, überwachte Betriebssystem-Aktualisierung) • Client-Monitoring/-Management: 3,00 € (pro Client-Betriebssystem-Instanz, Client-Überwachung und überwachte Updatemöglichkeit von Applikationen) • Datenträgervernichtung (für HDDs/SSDs/Backup-Medien, gemäß DIN 66399 Norm zur ordnungsgemäßen Datenvernichtung): 8,00 € (pro Datenträger) • Kosten für spezielle „Managed-Services“ oder andere Leistungen werden individuell vereinbart • Hard-/Software, Lizenzen, Cloud- oder weitere Service-Leistungen werden an Hand von tagesaktuellen Preisen kalkuliert und individuell angeboten
Weitere Produkte. Der Dienstleister wird die relevanten und passenden Systeme des Kunden in die Managed Services, wie das Ser- ver-Monitoring und das Patch-Management (siehe unten) aufnehmen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten (dies kann nach textlicher Abstimmung auch auf weitere sinnvolle Managed Services erweitert werden). Auf expli- ziten Wunsch des Auftraggebers kann dies für bestimmte Systeme ausgeschlossen werden, wobei der Dienstleister darauf hinweist, dass dies die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit einschränken kann.
Weitere Produkte. Zusätzlich besteht derzeit ein laufendes öffentliches Angebot i.Z.m. dem oben beschriebenen A-Token Produkt. Für Details hierzu siehe "Kapitel 3, 3.1. Übersicht über ausgegebene Veranlagungen und Wertpapiere".

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  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.