Öffentliches Angebot Musterklauseln

Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche Börse AG öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität ein. ICF sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch ICF kommt ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anle- gern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Dep...
Öffentliches Angebot. Das Öffentliche Angebot besteht aus dem Umtauschangebot einschließlich der Mehrerwerbsoption und dem Öffentlichen Angebot über die Zeichnungsfunktionalität. Das Umtauschangebot (einschließlich der Mehrerwerbsoption) beginnt am 3. September 2020 und en- det am 17. September 2020 (18:00 Uhr) („Umtauschfrist“). Das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität beginnt am 21. September 2020 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 23. September 2020 (10:00 Uhr) („Angebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen die Umtauschfrist und/oder den Angebots- zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Umtauschfrist oder des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Umtauschangebots oder Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität wird auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)7 bekanntge- geben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Arti- kel 23 Prospektverordnung von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.
Öffentliches Angebot. Das öffentliche Angebot beginnt am 07.03.2018 und erfolgt
Öffentliches Angebot. Das Angebot besteht aus bis zu 30.000 Inhaberteilschuldverschreibungen zu einem Nenn- betrag von je EUR 1.000,00 als Teil einer Anleihe der Immobilien-Projektgesellschaft Sa- lamander-Areal Kornwestheim mbH („Emittentin“) in Höhe eines Gesamtnennbetrages von bis zu EUR 30.000.000,00 („Gesamtnennbetrag“) fällig am 6. Dezember 2019 („An- gebot“). Die Inhaberteilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht- nachrangige und dinglich sowie schuldrechtlich besicherte Verbindlichkeiten der Emitten- tin. Diese Verbindlichkeiten stehen im Verhältnis zueinander im gleichen Rang und sind auch im Verhältnis zu allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig, es sei denn, solchen Verbind- lichkeiten kommt aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zu. Das Ange- bot besteht aus einem Öffentlichen Angebot ausschließlich durch die Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich sowie Luxemburg. An dem Öffentlichen An- gebot wirkt die EQUINET nicht mit. Die Zeichnung erfolgt über die von der EUWAX AG, Stuttgart, im Handelssystem XONTRO bereitgestellte Zeichnungsfunktionalität XONTRO für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen. Die Inhaberteilschuldver- schreibungen werden zudem, wenn bis zum 4. Dezember 2012, 17.00 Uhr, keine Vollplat- zierung eingetreten ist, ab ihrer Einbeziehung in den Handel im Handelssegment Bondm an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart, durch die Emittentin ab dem 5. Dezember 2012 bis zur Vollplatzierung der Anleihe in Deutschland, Österreich sowie Luxemburg im Wege des öffentlichen Abverkaufs öffentlich angeboten, längstens jedoch bis zum 28. Februar 2013. Dies geschieht, indem die Emittentin Inhaberteilschuldver- schreibungen nach freiem Ermessen über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin im Frei- verkehr, Handelssegment Bondm, der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse ver- kauft. Die Emittentin wird über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin Erwerbsangebote von Anlegern auf Erwerb von Inhaberteilschuldverschreibungen, die im Freiverkehr, Han- delssegment Bondm, der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse eingestellt sind, an- nehmen. Emittentin und Zahlstelle sind nicht verpflichtet, entsprechende Angebote anzu- nehmen und können den Öffentlichen Abverkauf jederzeit auch aus sonstigen Gründen vorzeitig beenden. Erwerbsangebote im Rahmen des Öffentlichen Abverkaufes müssen nach den Regularien der...
Öffentliches Angebot. 1. Xxxx 2017 Zuteilung 3. Xxxx 2017 Begebungstag der Schuldverschreibungen und Vollzugstag
Öffentliches Angebot. In Deutschland, Luxemburg und Österreich erfolgt ein öffentliches Angebot von bis zu 50.000 auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Das Öffentliche Angebot besteht aus (i) einem öffentlichen Angebot in Luxemburg und in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse AG im XETRA-Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen („Zeich- nungsfunktionalität”) („Öffentliches Angebot über die Zeichnungsfunktionalität”) und
Öffentliches Angebot. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 8.000 nicht nachrangige und nicht besi- cherte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 an, die mit einem festen jährlichen Zinssatz von 4 % verzinst werden. Die neuen Schuldverschreibungen sind vollständig fungibel mit den am 19. Juni 2017 unter gleicher ISIN/WKN begebenen bestehenden unbesicherten 10.000 Inhaber- Teilschuldverschreibungen der Emittentin („bestehende Schuldverschreibungen“), bilden mit den be- stehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Anleihe und erhöhen deren Gesamtnennbetrag („Aufstockung"). Das Angebot setzt sich zusammen aus:
Öffentliches Angebot. Das Öffentliche Angebot besteht aus dem Umtauschangebot einschließlich der Mehrerwerbsoption und dem Öffentlichen Angebot über die Zeichnungsfunktionalität. Das Umtauschangebot (einschließlich der Mehrerwerbsoption) beginnt am 5. April 2024 und endet am 22. April 2024 (18:00 Uhr) („Umtauschfrist“). Das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität beginnt am 11. April 2024 und endet, vorbe- haltlich einer Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 25. April 2024 (12:00 Uhr) („Angebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen die Umtauschfrist und/oder den Angebots- zeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Umtauschfrist oder des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Umtauschangebots oder Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität wird auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx)11 bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt ge- mäß Artikel 23 Prospektverordnung von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.
Öffentliches Angebot. Das öffentliche Angebot besteht aus einem Bezugsangebot an die bestehenden Aktionäre der WR Wohnraum AG.