Weitere raumrelevante Leitungsplanungen Musterklauseln

Weitere raumrelevante Leitungsplanungen. Was die Planungen von Offshore-Kabelanbindungen für offshore erzeugten Strom zum Netzverknüpfungspunkt im Raum Cloppenburg anbelangt, so erfordern diese mindestens eine Kreuzung mit der 380-kV-Leitung. Hierzu wurde 2017 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Gemäß der Vorzugsvariante dort läge der Kreuzungspunkt nördlich von Timmel im Landkreis Aurich. Die Realisierung des vorliegend planfestgestellten Vorhabens steht dieser geplanten Offshore-Kabelanbindung nicht entgegen. Die Planungen werden aufeinander abgestimmt. (T00084) Der Raum, der durch das Planfeststellungsverfahren „Emden_Ost – Conneforde“ in Anspruch genommen werden soll, kommt in Teilen ebenfalls für eine Realisierung der Trasse der Höchstspannungsleitung „Emden Ost – Osterrath“ (BBPIG-Vorhaben Nr. 1) in Betracht. Dieses soll vorrangig als Erdkabel realisiert werden (im BBPIG mit „E“ gekennzeichnetes Gleichstromvorhaben). Für den Abschnitt A „Emden Ost – Raum Bunde“ liegt der Bundesnetzagentur ein Antrag auf Bundesfachplanung der Amprion GmbH vom 21.03.2018 vor, der einen Vorschlag für einen Verlauf eines Trassenkorridors sowie Alternativen hierzu enthält. Die Bundesnetzagentur hat am 15.05.2018 eine öffentliche Antragskonferenz in Bunde durchgeführt, bei der die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt war. Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz wird die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festlegen und damit den Inhalt der noch einzureichenden Unterlagen bestimmen. Nach der Vorlage der vollständigen Unterlagen wird sie eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen und danach das Bundesfachplanungsverfahren für das Vorhaben Nr. 1 abschließen. Überschneidungen des hier planfestgestellten Vorhabens mit dem Bundesfachplanungsvorhaben „Emden Ost – Osterrath“ sind möglich im Bereich des geplanten Konverterstandortes sowie mit den von Vorhaben 1 gebildeten Trassenkorridorsegmenten 1 (Vorzugskorridor) und dem Trassenkorridorsegment 4 (in Frage kommender Alternativkorridor). Eine Abstimmung der beiden Projekte ist damit notwendig. Das Vorhaben ist für eine Berücksichtigung im vorliegenden Planfeststellungsverfahren allerdings noch nicht hinreichend konkretisiert. Der Antragstellerin sind die Planungen der Amprion aber bekannt. Sie hat zugesichert, sich mit Amprion hinsichtlich der Planungen abzustimmen und die weitere Entwicklung im Blick zu behalten. (T00079, T00084)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.