Common use of Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes Clause in Contracts

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

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Samples: www.boardinghouse-bayerischgmain.com, ferienwohnung-wolfenstetter.de, ferienwohnung-adlerhuegel.de

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- Benutzungs-oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

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Samples: www.hanslbauer-riw.de

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersgenerell untersagt.

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Samples: allgaeu-max.de

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Vom Xxxx verursachte Beschädigungen sind dem Gastgeber spätestens bei der Abreise mitzuteilen. Der Xxxx haftet für Beschädigungen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BeherbergungsbetriebsGastgebers. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb Gastgeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb Gastgeber die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb Gastgeber erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersnicht gestattet.

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Samples: habichtsnest.de

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersnicht erlaubt.

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Samples: www.neuhaushof-inzell.de

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwendenverwen- den. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich unverzüg- lich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten mitge- brachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

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Samples: www.altesaege.com

Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden vor- handen im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich un- verzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren mehre- ren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

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Samples: www.wachingerhof.de