Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
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Samples: Beherbergungsvertrag, Beherbergungsvertrag, Beherbergungsvertrag
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BeherbergungsbetriebsSeminarzentrum Gut Frohberg. Der Reisende Xxxx ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Seminarzentrum Gut Frohberg anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb Seminarzentrum Gut Frohberg eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb das Seminarzentrum Gut Frohberg die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb Seminarzentrum Gut Frohberg erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem BeherbergungsbetriebSeminarzentrum Gut Frohberg. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersnicht erlaubt.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwendenverwen- den. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich unverzüg- lich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten mitge- brachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- Benutzungs-oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft Ferienwohnung nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer der Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Explizit hingewiesen wird darauf, dass die FeWo eine Nichtraucherwohnung ist und das Rauchen in der FeWo nicht gestattet ist. Der Xxxx stimmt bereits mit Abschluss des Beherbergungsvertrages einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Beherbergungsbetrieb nach § 543 Abs. 1 BGB im Falle einer Zuwiderhandlung gegen dieses Rauchverbot zu. Die FeWo kann bereits bei Rauchen an wenigen Tagen in absehbarer Zeit nicht mehr an Nichtraucher vermietet werden, da sich Zigaretten- oder Zigarrenrauch schnell und nachhaltig im Mobiliar wie Betten, Sitzmöbel, Gardinen und Teppichen festsetzt. Für die Behebung der Schäden am Mobiliar sowie für den Mietausfall haftet der Xxxx. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende Xxxx ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen Gebrauchs- beeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich außer- ordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersnicht gestattet.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersgenerell untersagt.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Vom Xxxx verursachte Beschädigungen sind dem Gastgeber spätestens bei der Abreise mitzuteilen. Der Xxxx haftet für Beschädigungen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BeherbergungsbetriebsGastgebers. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb Gastgeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb Gastgeber die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb Gastgeber erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhaltersnicht gestattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Ferienwohnung
Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes. Der Xxxx darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden vor- handen im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Xxxx und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich un- verzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Xxxx dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Xxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Xxxx ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren mehre- ren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Xxxx haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
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Samples: Beherbergungsvertrag