Leistungspflichten Musterklauseln

Leistungspflichten. 4.1.1. TIS gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TIS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. TIS kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Leistungspflichten. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage des Vertrages und der Vertragsunterlagen gemäß den §§ 2 und 3 aus.
Leistungspflichten. 14 Verkehrsangebot § 15 Infrastruktur § 16 Fahrplan § 17 Qualität, Kundenzufriedenheit § 18 Sicherheit, Service, Fahrausweiskontrollen § 19 Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit § 20 Fahrgastinformation § 21 Fahrgastrechte § 22 Nebenpflichten § 23 Berichte § 24 Nachbesserungspflicht bei Leistungsmängeln
Leistungspflichten. 4.1.1. pure media gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von pure media liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. pure media kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Auf- rechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Leistungspflichten. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen nach Art, Umfang und Qualität gemäß der Leistungsbeschreibung samt Anlagen sowie diesem Vertrag und ergänzend nach seinem Angebot zu erbringen (Soll-Leistung – gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen i.S.d. Art. 4 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1370/2007).
Leistungspflichten. 2.1. Belsignum UG gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Web- server von mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Belsignum UG liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Höhere Verfügbarkeitsgarantien ergeben sich ggf. aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Leistungspflichten. 1. Der Umfang der Hauptleistungspflichten von diprotec GmbH ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diprotec GmbH stellt lediglich die jeweiligen Infrastrukturen sowie den Internetzugriff hierauf zur Verfügung. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffenheit und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsbestandteil.
Leistungspflichten. (1) In der Regel stehen die Internet-Webserver, auf denen die Websites des Kunden abgelegt sind, 24 Stunden täglich an allen Tagen eines Jahres zur Verfügung. Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit dieser Internet-Webserver von 97 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Webserver aufgrund technischer und sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht zu erreichen sind.
Leistungspflichten. 2.1. Reiner IT-Systems GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Reiner IT-Systems GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.) nicht zu erreichen ist. Reiner IT-Systems GmbH kann, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung von schwerwiegenden Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherten Daten dies erfordern, den Zugang zu Leistungen beschränken.
Leistungspflichten. 1. Die sinma GmbH verschafft dem Kunden den Zugang zum Internet und vermittelt die Datenkommunikation über das von ihr betriebene Datennetz von der Schnittstelle am Übergabepunkt des Kunden (Modem oder Kundenserver) bis zum Übergabepunkt der sinma GmbH an das Internet. Der Datenverkehr außerhalb des eigenen Datennetzes ist durch die sinma GmbH nicht beeinflussbar und daher nicht Gegenstand des Access-Provider-Vertrages. Die Vermitt- lung der Datenkommunikation ist eine Dienstleistung, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, ein werk- vertraglicher Erfolg ist nicht geschuldet. Die sinma GmbH wird sich jedoch im Rahmen ihrer Leistungspflichten um ei- ne 99%ige Verfügbarkeit im Regelbetrieb bemühen.