Common use of Weiterleitung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung bzw. KVH Clause in Contracts

Weiterleitung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung bzw. KVH. Die von der Datenstelle angenommenen und im Zwischenspeicher 2 gespeicherten Doku- mentationsdaten (vgl. Punkt 3.7) werden an die Gemeinsame Einrichtung und die KVH übermittelt. Die Datensätze werden in Dateien zusammengefasst, verschlüsselt und elektro- nisch übermittelt. Der KVH und der Gemeinsamen Einrichtung werden ausschließlich plau- sible und vollständige Datensätze übermittelt. Treten bei der Übermittlung der von der Datenstelle generierten Dateien technische Fehler auf, müssen alle von dem Fehler betroffenen Datensätze nach Überprüfung und eventueller Fehlerkorrektur von der Datenstelle erneut an die jeweilige datenannehmende Stelle über- mittelt werden. Im Falle der Änderung eines Versichertenpseudonyms sind die Dokumentationsdaten erneut an die Gemeinsame Einrichtung zu übermitteln.

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Weiterleitung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung bzw. KVH. Die von der Datenstelle angenommenen und im Zwischenspeicher 2 gespeicherten Doku- mentationsdaten Dokumen- tationsdaten (vgl. Punkt 3.7) werden an die Gemeinsame Einrichtung und die KVH übermittelt. Die Datensätze werden in Dateien zusammengefasst, verschlüsselt und elektro- nisch übermittelt. Der KVH und der Gemeinsamen Einrichtung werden ausschließlich plau- sible plausible und vollständige Datensätze übermittelt. Treten bei der Übermittlung der von der Datenstelle generierten Dateien technische Fehler auf, müssen alle von dem Fehler betroffenen Datensätze nach Überprüfung und eventueller Fehlerkorrektur von der Datenstelle erneut an die jeweilige datenannehmende Stelle über- mittelt übermit- telt werden. Im Falle der Änderung eines Versichertenpseudonyms sind die Dokumentationsdaten erneut an die Gemeinsame Einrichtung zu übermitteln.

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Weiterleitung der Daten an die Gemeinsame Einrichtung bzw. KVH. Die von der Datenstelle angenommenen und im Zwischenspeicher 2 gespeicherten Doku- mentationsdaten (vgl. Punkt 3.73.5) werden an die Gemeinsame Einrichtung und die KVH übermittelt. Die Datensätze werden in Dateien zusammengefasst, verschlüsselt und elektro- nisch übermittelt. Der KVH und der Gemeinsamen Einrichtung werden ausschließlich plau- sible und vollständige Datensätze übermittelt. Treten bei der Übermittlung der von der Datenstelle generierten Dateien technische Fehler auf, müssen alle von dem Fehler betroffenen Datensätze nach Überprüfung und eventueller Fehlerkorrektur von der Datenstelle erneut an die jeweilige datenannehmende Stelle über- mittelt werden. Im Falle der Änderung eines Versichertenpseudonyms sind die Dokumentationsdaten erneut an die Gemeinsame Einrichtung zu übermitteln.

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