Common use of Weiterleitung und Auslieferung Clause in Contracts

Weiterleitung und Auslieferung. (1) Die Bank leitet die Überweisungen unmittelbar an den angegebenen Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers oder an ein Verrechnungsinstitut (Zentralinstitut, Kopffiliale o. Ä.) weiter. Diesen werden die Zahlungen beleglos per Datenfernübertragung zu den hier- für geltenden besonderen Bedingungen oder beleghaft ausgeliefert. (2) Bei Überweisungen für einen Zahlungsdienstleister, der kein Girokonto bei der Bank unterhält, ist die Bank berechtigt, den Betrag dem Girokonto oder dem TARGET2-(Unter-) Konto desjenigen Kontoinhabers gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 gutzuschreiben, über das dieser dem Giroverkehr der Bank angeschlossen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weiterleitung und Auslieferung. (1) Die Bank leitet die Überweisungen unmittelbar an den angegebenen Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers oder an ein Verrechnungsinstitut (Zentralinstitut, Kopffiliale o. Ä.) weiter. Diesen werden die Zahlungen beleglos per Datenfernübertragung zu den hier- für geltenden besonderen Bedingungen oder beleghaft ausgeliefert. (2) Bei Überweisungen für einen Zahlungsdienstleister, der kein Girokonto bei der Bank unterhält, ist die Bank berechtigt, den Betrag dem Girokonto oder dem TARGET2-(Unter-) Konto desjenigen Kontoinhabers gemäß ge- mäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 gutzuschreiben, über das dieser dem Giroverkehr der Bank angeschlossen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weiterleitung und Auslieferung. (1) Die Bank leitet die Überweisungen unmittelbar an den angegebenen Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers oder an ein Verrechnungsinstitut (Zentralinstitut, Kopffiliale o. Ä.) weiter. Diesen werden die Zahlungen beleglos per Datenfernübertragung zu den hier- für hierfür geltenden besonderen Bedingungen oder beleghaft ausgeliefert. (2) Bei Überweisungen für einen Zahlungsdienstleister, der kein Girokonto bei der Bank unterhält, ist die Bank berechtigt, den Betrag dem Girokonto oder dem TARGET2-(Unter-) Konto desjenigen Kontoinhabers gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 gutzuschreiben, über das dieser dem Giroverkehr der Bank angeschlossen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen