Welche Auswirkungen haben Krankheiten und Gebre- chen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben vor dem Unfall bestandene Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfaller- eignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mit- gewirkt, mindert sich - im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen ande- ren Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Die Minderung unterbleibt jedoch bei einem Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen von weniger als 25 %.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung
Welche Auswirkungen haben Krankheiten und Gebre- chen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben vor dem Unfall bestandene Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfaller- eignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mit- gewirkt, mindert sich - im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen ande- ren Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Die Minderung unterbleibt jedoch bei einem Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen von weniger als 25 40 %.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung