Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 11.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 11.1 10.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb Außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: Versicherungsschutz für • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
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Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 11.1 10.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
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Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 11.1 10.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Ihre Allianz KFZ Versicherung
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 11.1 12.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
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Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Teil C Ziffer 11.1 10.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: • , wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit Zulassungsver- fahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenztAbgasuntersuchung durchgeführt werden.
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Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkenn- zeichen?. Für Fahrzeuge, die mit einem →Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz wäh- rend des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeit- raums (Saison). Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 11.1 12.1 Absatz 2. Für folgende Fahrten außerhalb Außerhalb der Saison haben Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz: Versicherungsschutz für • Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. • Fahrten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, Sicher- heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den Halter zustän- digen Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Bezirk begrenzt.
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