Was gilt bei Wagniswegfall?. Fällt ein versichertes Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zum Zeit- punkt der Kenntniserlangung vom Wagniswegfall zu.
Was gilt bei Wagniswegfall?. 11.1 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
(1) Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Was gilt bei Wagniswegfall?. Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (zum Beispiel durch Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeit- punkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.
Was gilt bei Wagniswegfall?. 10.1 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu be- achten?
(1) Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, so geht zum Zeitpunkt des Eigen- tumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über.
Was gilt bei Wagniswegfall?. 9.1 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu be- achten?
(1) Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, so geht zum Zeitpunkt des Eigen- tumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entwe- der von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Was gilt bei Wagniswegfall?. Außerbetriebsetzung, Saisonkennzei- chen, Fahrten mit ungestempelten Kenn- zeichen Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (zum Beispiel durch Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeit- punkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.
Was gilt bei Wagniswegfall?. Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit unge- stempelten Kennzeichen Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z.B. durch Fahrzeug- verschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis er-langen. Inhalt dieses Abschnitts:
Was gilt bei Wagniswegfall?. 11. Außerbetriebsetzung, Saisonkennzei- chen, Fahrten mit ungestempelten Kenn- zeichen Fällt ein versichertes Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Wagniswegfall zu. Inhalt dieses Abschnitts:
10.1 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu be- achten?
Was gilt bei Wagniswegfall? zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner- halb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungs- frist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Im Falle der Kündigung durch uns oder den Erwerber haften Sie al- lein für die Zahlung des Beitrags.
Was gilt bei Wagniswegfall?. 11. Außerbetriebsetzung, Saisonkennzei- chen, Fahrten mit ungestempelten Kenn- zeichen Fällt ein versichertes Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Wagniswegfall zu.