WELCHE EREIgNISSE SIND IN DER TEILKASKO VERSICHERT?. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- standen ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszu- breiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Nicht als Explosion gilt das Auslösen eines Airbags.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
WELCHE EREIgNISSE SIND IN DER TEILKASKO VERSICHERT?. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit FlammenbildungFlammen- bildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- standen entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszu- breiten auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben Ausdehnungs- bestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Nicht als Explosion gilt das Auslösen eines AirbagsKraft- äußerung.
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung